Unfallabwicklung mittels Rechtsanwalt – ein Experte für Verkehr bietet große Unterstützung
Es kann jeden Autofahrer erwischen – ein Unfall im Straßenverkehr ist immer ärgerlich, egal ob selbst verschuldet und unverschuldet. Was allerdings viel Zeit in Anspruch nimmt, ist die Abwicklung danach, was vorwiegend Unfallopfer sauer aufstoßen lässt. Besonders, wenn beide Unfallparteien sich uneinig sind, ist es empfehlenswert, frühzeitig einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.
Viele Fahrzeughalter verzichten nach einem kleineren oder mittleren Unfallschaden auf einen Anwalt. Oftmals wird nach einem Unfall lediglich die Polizei alarmiert und den Rest regelt dann die Haftpflichtversicherung. Allerdings verläuft die Schadensmeldung sowie Schadensregulierung nicht immer wie gewünscht – vorwiegend dann, wenn die Versicherung des Unfallgegners sich querstellt. Wird ein Anwalt zu spät hinzugezogen, gelingt es meistens nur noch für Schadenbegrenzung bei der Unfallabwicklung zu sorgen. So ist für alle im Unfälle im Straßenverkehr fast unerlässlich einen Anwalt zur Unterstützung zu kontaktieren. Was ein Anwalt bei einem Unfallschaden oder einem Verstoß im Straßenverkehr unternehmen kann, erfahren Sie hier.
Wann ist rechtlicher Beistand erforderlich?
Es gibt ganz unterschiedliche Situationen beim Thema Auto und Verkehr, wo ein Anwalt eine enorme Unterstützung leisten kann. So kann sich auch bei einem Bußgeldverfahren für zu schnelles Fahren ein Blitzeranwalt auszahlen, wenn man unberechtigt ein Schreiben von einer Bußgeldstelle erhalten hat. Hier ist es für Autofahrer oftmals ausweglos, ohne rechtlichen Beistand seine Unschuld zu bezeugen.
Bei einem Unfall sollte man nicht lange zögern und sofort an einen Anwalt wenden. Dabei spielt es nur eine untergeordnete Rolle, ob der Unfall selbst verschuldet, Teil verschuldet oder unverschuldet ist. Die meisten Autofahrer haben nur mangelnde Kenntnisse darüber, welche Rechte sie bei einem Unfall haben. Zudem stellt die emotionale Ausnahmesituation eine zusätzliche Hürde für viele Unfallparteien dar, in der sich Unfallbeteiligte häufig noch Wochen nach dem Unfall befinden. Um den Gesamtüberblick für die Unfallabwicklung nicht zu verlieren, die eigene Rechtslage genau einzuordnen und ein möglichst positives Ergebnis zu erzielen, ist es dringend erforderlich einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren. Denn, wer beispielsweise ohne eigene Schuld in einen Unfall im Straßenverkehr verwickelt ist, kann durch einen Experten für Verkehrsrecht seine Rechte einfordern oder sogar notfalls einklagen. Auch bei einem Unfall, bei der sich eine Partei ungerechtfertigt als Unfallverursacher beschuldigt wird, gelingt es durch die rechtliche Unterstützung eine Forderung nach Schadensersatz zu stellen.
Wer bezahlt die Kosten für den Anwalt?
Wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, benötigt man in der Regel keine Kosten für einen Anwalt übernehmen. Denn die Anwaltskosten muss die Unfallseite des Verursachers zahlen. Bei einer Teilschuld sieht die Sache jedoch wieder etwas anders. Hier müssen sich Unfallbeteiligte einen Anteil der Anwaltskosten gegenseitig bezahlen. Um nicht nach einem Unfall auf hohen Kosten sitzenzubleiben, ist ein Anwalt Gold wert. Denn viel häufig weigern sich Haftpflichtversicherungen einen Schaden zu regulieren, besonders dann, wenn der Unfallhergang ungenau ist. Ein Fachmann für das Verkehrsrecht kann hier eine große Hilfe leisten, um Unfälle im Straßenverkehr deutlich gerechter abzuwickeln.
Selbst, wenn man selbst verschuldet einen Unfall verursacht hat und die Schuld eingesteht, sollte man vor Ort noch keine Schuldeingeständnisse machen. Unfallverursacher müssen lediglich den Hergang des Unfalls wahrheitsgemäß berichten und können sich nachträglich an einen Anwalt wenden, um die Kosten für den Schadensersatz so gering wie möglich zu halten. (prm)
Agentur Autor:
Sebastian Meier