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Pressemitteilung vom 19.10.2022    

Damit beim nächsten Sturm nicht der Versicherungsschutz davonfliegt: Obermeister der Dachdeckerinnung gibt Tipps

Sturmschaden am Dach: "Spendiert" die Versicherung automatisch ein neues Dach? Ganz so einfach ist die Sache nicht, wie Ralf Winn als Obermeister der Dachdeckerinnung Kreis Neuwied erklärt. Was versicherte Hausbesitzer wissen und beachten müssen, um nach dem nächsten Sturm nicht ihren Versicherungsschutz davonfliegen zu sehen, lesen Sie hier.

(Symbolfoto)

Kreis Neuwied. Entsteht an einem Auto ein Totalschaden durch Unfall oder Unwetter, ersetzt die zuständige Versicherung den Zeitwert. Und der richtet sich auch nach dem Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadeneintritts. Niemand erwartet also ernsthaft, dass bei einem 15 Jahre alten Auto der Neupreis erstattet wird. Viele Immobilienbesitzer und Hausverwaltungen sehen das bei Unwetterschäden am Gebäude ganz anders. Hier wird oft davon ausgegangen, dass die Gebäudeversicherung "automatisch" bei Windstärken über 8 ein neues Dach "spendiert". Doch dabei wird vergessen, dass es Obliegenheitspflichten gegenüber der Versicherung gibt, die Voraussetzung für den Versicherungsschutz sind.

Windsogsicherung ist vorgeschrieben
Die meisten Sturmschäden entstehen nicht durch den Winddruck auf der vom Wind angegriffenen Dachfläche, sondern durch Windsog. Besonders sensible Bereiche sind die Dachränder. Daher ist seit Jahren eine entsprechende Windsogsicherung vorgeschrieben. Die Allgemeinen Bedingungen für die Sturmversicherung verpflichten, alle gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu erfüllen.

Dazu gehört insbesondere, das Dach in einem ordnungsgemäßen und schadenfreien Zustand zu erhalten. Um den entsprechenden Beweis im Schadensfall zu erbringen, muss der Zustand vor dem Schaden dokumentiert sein. Dies aber kann nur durch eine regelmäßige Überprüfung des Daches und seiner Komponenten durch einen entsprechend qualifizierten Fachbetrieb - also einen Dachdeckerbetrieb - gewährleistet werden.



Regelmäßige Wartung
Zu den regelmäßigen Wartungsarbeiten zählt nicht nur die Überprüfung auf bestehende Schäden wie gelockerte Bauteile oder Eindeckungen, sondern auch das Beseitigen von Verschmutzungen zum Beispiel in wasserabführenden Bauteilen wie Dachfensterumfassungen oder Dachrinnen. Damit wird Feuchtigkeitsschäden bei Starkregenereignissen vorgebeugt. Werden bei der Wartung Schäden festgestellt, sollten diese umgehend beseitigt und deren Reparatur dokumentiert werden.

Obermeister Ralf Winn rät dringend davon ab, nicht qualifizierte Personen mit einer Dachwartung zu beauftragen. Immer wieder kommt es zu Absturz- und Durchsturz-Unfällen durch schlecht oder gänzlich ungesicherte Menschen bei Dachüberprüfungen oder kleinen Reparaturen. Auch dann kann der Auftraggeber (Immobilienbesitzer oder Hausverwaltung) in Regress genommen werden.

Um auf das eingangs erwähnten Beispiels mit dem Schaden am Auto zurückzukommen: Keine Gebäudeversicherung wird sich weigern, Schäden an einem gepflegten und nachweisbar regelmäßig gewarteten Dach im Schadensfall zu regulieren. Doch ein über Jahre oder Jahrzehnte vernachlässigtes Dach wird kaum durch ein neues Dach auf Kosten der Versicherung und ihrer Versicherungsnehmer ersetzt werden.

Adressen qualifizierter Fachbetriebe für die Dachwartung gibt es bei den regionalen Dachdecker-Innungen Kreis Neuwied und unter www.Dachdecker-Neuwied.de. (PM)


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