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Nachricht vom 08.10.2022    

Zeugin bestätigte, dass 74-Jähriger vor ihren Augen onanierte – Prozess beim Landgericht Koblenz wird fortgesetzt

Von Wolfgang Rabsch

Dem 74-jährigen demenzkranken Rentner aus der VG Asbach wird seitens der Staatsanwaltschaft Koblenz vorgeworfen, zwischen Juni 2016 und Juni 2018 in insgesamt sieben Fällen vor einem Kind sexuelle Handlungen an sich selbst vorgenommen zu haben. Im ersten Hauptverhandlungstermin hatte der Angeklagte die Vorwürfe bestritten, er hätte wegen einer Prostata-OP Probleme beim Urinieren gehabt. Deshalb habe er manchmal seine Latzhose heruntergezogen, um besser urinieren zu können. Der NR-Kurier berichtete.

Symbolfoto

VG Asbach/Koblenz. Die Zeugin bestätigte den Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft
Zum heutigen Termin (7. Oktober 2022) wurde die damals 13-jährige Zeugin geladen, die mit ihrer Mutter erschien. Die inzwischen 18-jährige Zeugin schilderte, wie sie das Verhalten des Angeklagten erlebt hatte. „Auf dem Nachhauseweg von der Schule musste ich häufig an dem Haus des Angeklagten vorbeigehen. Ich habe gesehen, wie der Angeklagte nackt neben seinem Auto stand, und an seinem Glied rumfummelte, er hatte nur noch Socken an den Füßen. Ich hatte freien Blick auf den Angeklagten, und konnte das genau beobachten. Beim nächsten Mal konnte ich sehen, wie er onanierte, das sah ich an seinen Handbewegungen. Ob sein Glied steif war, konnte ich nicht sehen. Mir war das auf jeden Fall peinlich und unangenehm, ich war erschrocken und schaute weg. Er muss mich auf jeden Fall gesehen haben.“

Die Zeugin beschrieb einen weiteren Fall, als er am offenen Fenster des Hauses stand und sich herauslehnte. „Als er mich sah, fing er sofort wieder an zu onanieren, dabei schaute er mich an. Die Sicht zu ihm war nicht durch Bäume verdeckt. An einen weiteren Vorfall, wo er in einem Pferdeanhänger onaniert haben soll, kann ich mich nicht mehr erinnern. Als ich meiner Mutter von den Vorfällen berichtete, ging sie sofort mit mir zur Polizei nach Straßenhaus, dort erstattete meine Mutter Anzeige. Später habe ich dann den Weg gemieden, und bin einen anderen Nachhauseweg gegangen.“



Die Mutter der Zeugin wurde in den Sitzungssaal gerufen, um ihre vorgezogene Aussage zu machen. „Es dauerte, bis meine Tochter mir von den Vorfällen erzählte, es war ihr wohl peinlich, darüber zu reden. Auf mein Nachfragen sagte sie klipp und klar, dass der Angeklagte sich vor ihren Augen „einen runtergeholt habe“. Meine Tochter war damals 13 Jahre alt, und ich habe als Mutter es nicht so empfunden, dass das Geschehen lustig gewesen war. Wir fuhren dann zur Polizei, um gegen den Angeklagten Anzeige zu erstatten. Im Dorf liefen verschiedene Gerüchte bezüglich des Angeklagten, der angeblich Frauen begrapscht, und auch öffentlich onaniert haben sollte. Wie zuvor erwähnt, es waren Gerüchte, ich selbst habe nichts gesehen.“

Die Hauptverhandlung wurde unterbrochen, und wird am 10. Oktober 2022 mit der Vernehmung weitere Zeugen fortgesetzt.



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