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Pressemitteilung vom 27.06.2022    

Kreis Neuwied: Abfallgebühren rechtzeitig zum 30. Juni zahlen!

"Am 30. Juni sind die jährlichen Abfallgebühren fällig", so Jörg Schwarz, Vorstand der Abfallwirtschaft des Landkreises Neuwied. "Die Abfallgebühren mussten, nachdem sie neun Jahre in Folge unverändert geblieben waren, für das Jahr 2022 angepasst werden. Daher wurden in diesem Jahr neue Gebührenbescheide verschickt."

(Symbolfoto)

Kreis Neuwied. „Die Bescheide behalten ihre Gültigkeit, bis sich etwas ändert, und sind daher, wie in Vorjahren, aufzubewahren“, erklärt Jörg Schwarz. „Bei unterjährigen Änderungen, beispielsweise durch den Ein- oder Auszug von Personen,
werden entsprechende Änderungsbescheide zugesendet, die dann ebenfalls bis zur nächsten Änderung gültig sind. Die Bescheide können also mehrere Jahre ihre Gültigkeit behalten“, so Schwarz weiter.

Damit trotzdem der jährliche Zahlungszeitpunkt am 30. Juni nicht vergessen wird, empfiehlt Jörg Schwarz, sofern nicht schon geschehen, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. „Das ist am einfachsten, es wird nichts vergessen und die Zahlungen werden zum Fälligkeitstermin rechtzeitig und in der richtigen Höhe abgebucht. Mahnungen und hiermit verbundene Mahngebühren und Säumniszuschläge gehören dann der Vergangenheit an“, erläutert Jörg Schwarz und ergänzt, „dass die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren von den Bürgern sehr gut angenommen wird und die Zahl der Teilnehmer erfreulicherweise Jahr für Jahr steigt.“ Die Erteilung des SEPA-Mandats ist jederzeit möglich. Das SEPA-Formular gibt es auf der Homepage der Abfallwirtschaft oder als Anlage zum Gebührenbescheid.




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„Nutzen Sie doch auch unsere Abfall-App und lassen sich zum Beispiel automatisch an die Abfuhrtermine erinnern oder melden Sperrmüll und Co. übers Handy an“, gibt Jörg Schwarz zudem als Tipp, um das Angebot der Abfallwirtschaft umfassend zu nutzen. (Pressemitteilung)


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