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Nachricht vom 08.06.2022    

Waldbreitbach: Ortsgemeinderat beschließt Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes

Der Ortsgemeinderat von Waldbreitbach hat in seiner letzten Sitzung eine Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes beschlossen. Rückwirkend zum 1. Januar 2022 wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 430 Prozent festgesetzt. Bislang belief sich der Hebesatz auf 380 Prozent.

Symbolbild: pixabay

Waldbreitbach. Die Kommunalaufsicht hatte die Erhöhung von der Ortsgemeinde gefordert, um dadurch die Haushaltslage der Kommune verbessern zu können. Die Maßnahme soll zu Mehreinnahmen in Höhe von knapp 37.000 Euro führen.

„Die Kommunalaufsicht lässt uns keine Wahl: Wir müssen ihrer Forderung nach einer Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes nachkommen“, erläuterte Ortsbürgermeister Martin Lerbs.„Andernfalls verwehrt uns die Kommunalaufsicht zum einen die Genehmigung unseres Haushaltes, sodass wir keinerlei Investitionen mehr tätigen könnten. Zum anderen würden wir keinerlei Landesförderungen mehr erhalten, weil wir unsere Einnahmekapazitäten nach der Vorstellung des Landes nicht vollständig ausschöpfen würden“.

Landesförderung nötig, um Zukunftsfähigkeit zu bewahren
„Wir erledigen mit unserem Budget beinahe nur noch Pflichtaufgaben, die uns durch das Land aufgezwungen werden. Dadurch haben wir fast keinen Spielraum für freiwillige Investitionen“, klagte Guido Eulenbach, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Ortsgemeinderat. „Die kommunale Finanzhoheit als Teil der in der Verfassung verankerten Selbstverwaltungsgarantie wird hier in unseren Augen missachtet. Um die Zukunftsfähigkeit der Ortsgemeinde zu bewahren, sind wir aber zwingend auf Landesförderungen angewiesen. Deshalb haben wir keine andere Wahl, als der Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes – wenn auch zähneknirschend – zuzustimmen“.

„Die Nachwirkungen der Corona-Pandemie und der russische Angriffskrieg auf die Ukraine belasten die Weltwirtschaft. Wir alle spüren das derzeit am eigenen Geldbeutel, egal ob an der Zapfsäule, im Einkaufsmarkt oder bei den Stromrechnungen. Die Inflation im April belief sich auf 7,4 Prozent. Der Tiefpunkt dieser Krise scheint noch nicht erreicht zu sein. Auch das vom Bund beschlossene Entlastungspaket für kleine und mittlere Einkommen hilft nur wenig, wenn an anderer Stelle die Steuern für den Staat erhöht werden. Die Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes kommt deshalb zur absoluten Unzeit“, meint Carsten Haakert, Vorsitzender der SPD/FDP-Fraktion.



„Der Forderung der Kommunalaufsicht liegt die irrige Annahme zu Grunde, dass allein die Kommunen ihre schlechte Haushaltslage zu verantworten hätten. Diese Vorstellung ist falsch. Denn es ist das Land, das es seit Jahren versäumt, seiner verfassungsmäßigen Pflicht zur adäquaten Finanzausstattung der Kommunen nachzukommen. Aus diesem Grund hat der Verfassungsgerichtshof bereits zweimal das Landesfinanzausgleichsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Es kann nicht sein, dass das Land die Kommunen nicht adäquat ausstattet und dafür die Bürger zur Kasse bittet“, erklärte Ratsmitglied Tim-Jonas Löbeth von der FDP.

Der Beschlussvorlage zur Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes stimmten letztlich 13 Ratsmitglieder unter Protest zu, es gab eine Gegenstimme und eine Enthaltung. (PM)


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