Werbung

Pressemitteilung vom 02.06.2022    

Neue Grundsteuer: Was Eigentümer beachten müssen

Derzeit laufen die Telefone in allen Finanzämtern, aber auch Kommunalverwaltungen und Katasterämtern heiß: Die Finanzverwaltung hat bereits eine Million der insgesamt rund 2,5 Millionen Informationsschreiben zur Grundsteuerreform an Eigentümer von Grundbesitz verschickt. Was Grundstücksbesitzer jetzt beachten müssen, erklärt das Finanzamt Neuwied.

(Symbolfoto)

Neuwied. Die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 (die sogenannte "Feststellungserklärung") ist ab Juli 2022 mit den dafür vorgesehenen kostenlosen elektronischen Vordrucken (zum Beispiel über www.elster.de – hier unter „Formulare & Leistungen") möglich.

Grundsätzlich besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Feststellungserklärung. Ausnahmsweise können Papiervordrucke in Härtefällen verwendet werden. Ob ein Härtefall vorliegt, entscheidet das jeweilige Finanzamt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Eigentümer von Grundbesitz nicht über die technische Ausstattung oder erforderlichen technischen Kenntnisse für eine elektronische Übermittlung verfügt.

In diesen Fällen gibt es zwei Möglichkeiten:
Ab Anfang Juli 2022 können die als PDF-Dateien unter www.fin-rlp.de/Vordrucke veröffentlichten Vordrucke zur „Erklärung der Feststellung des Grundsteuerwerts“ ausgefüllt, ausgedruckt und in Papier dem zuständigen Finanzamt übersandt werden. Alternativ dazu besteht ab Juli 2022 die Möglichkeit, unter Angabe der entsprechenden Gründe Papiervordrucke in den Service-Centern der Finanzämter zu erhalten.
Die Service-Center der Finanzämter können diesbezüglich ab Juli 2022 donnerstags von 8 bis 18 Uhr ohne eine vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden.



Hilfe bei der Erklärungsübermittlung durch nahe Angehörige
Nahe Angehörige oder Familienmitglieder dürfen sich bei der Abgabe der Feststellungserklärung gegenseitig unterstützen, also Kinder beispielsweise ihre Eltern. Zudem besteht die Möglichkeit, mit dem eigenen Benutzerkonto des Steuerportals der Finanzverwaltung „MeinElster“ (www.elster.de) auch Feststellungserklärungen für nahe Angehörige zu übermitteln. Hierunter fallen aber ausdrücklich nicht gute Bekannte, enge Freunde oder ähnliche Personen. Daneben sind Steuerberatungen, Grundstücks- und Hausverwaltungen weitere Ansprechpartner, die Unterstützung leisten dürfen.

Datenstammblätter gelten nicht als Feststellungserklärung
Die derzeit in den Briefkästen der Bürger landenden Informationsschreiben sind nicht mit den amtlichen Steuererklärungsvordrucken zu verwechseln. Die dem Schreiben beigefügte Ausfüllhilfe (Datenstammblatt) ist vielmehr ein Service der Finanzverwaltung, der wichtige erklärungsrelevante Liegenschafts- oder Geobasisdaten enthält, die in die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 nach Prüfung durch die Eigentümer von Grundbesitz übernommen werden können. Das Datenstammblatt selbst ersetzt nicht die Feststellungserklärung.

Weitere Erläuterungen sind in dem Informationsschreiben oder auch online zu finden. (PM)


Lokales: Neuwied & Umgebung
Feedback: Hinweise an die Redaktion

NR-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Praktische Ausbildung: Pflegeschüler leiten eigenständig Station in Asbach

In der Kamillus Klinik Asbach übernahmen angehende Pflegefachkräfte für fünf Tage die Verantwortung über ...

Einbruch in Baucontainer auf Asbacher Baustelle

In Asbach kam es zu einem Einbruchdiebstahl, bei dem Baumaterialien und Werkzeuge gestohlen wurden. Die ...

Unfallflucht nach Spiegelkontakt auf der L272

Am 15. Juni kam es auf der Landstraße 272 zwischen Asbach und Windhagen zu einem Verkehrsunfall. Ein ...

Einbruchdiebstahl in Dernbach: Unbekannte dringen in Wohnhaus ein

In Dernbach kam es Anfang Juni zu einem Einbruchdiebstahl, bei dem Unbekannte in ein Wohnhaus eindrangen. ...

Nicolas Cordes übernimmt Führung des VRB-Bezirks Koblenz

Am 15. Juni fand ein bedeutender Führungswechsel im Verband Reale Bildung (VRB) im Bezirk Koblenz statt. ...

Polizei führt Geschwindigkeitskontrollen in Steimel und Altenkirchen durch

Am Montag, dem 15. Juni, führte die Bereitschaftspolizei Koblenz Geschwindigkeitskontrollen in zwei Städten ...

Weitere Artikel


Flugplatzfest des FSV Ailertchen

Am Pfingstsonntag den, 5. Juni, lädt der FSV "Glück Auf" Ailertchen wieder zu einem Flugplatzfest ein. ...

Rheinbreitbach: IPhone 13 am Sportplatz geklaut

Während des Fußballtrainings am Mittwochabend auf dem Sportplatz in der Westerwaldstraße in Rheinbreitbach ...

B-Jugend der JSG Irlich/Wied feiert Kreismeisterschaft – Aufstieg in die Bezirksliga?

Die U17 der JSG Irlich/Wied kann nach einer souveränen Saison den Gewinn der Kreismeisterschaft WW/Wied ...

Eins, zwei, drei spezielle Vatertage in Oberbieber

Am Wochenende nach Christi Himmelfahrt haben zehn Kinder und ihre Väter von Freitag bis Sonntag etwas ...

"Frühe Hilfen": Kreisverwaltung unterstützt junge Familien

Die Pandemie hat gerade junge Familien schwer belastet. Deshalb haben Landrat Achim Hallerbach und Kreis-Netzwerkkoordinatorin ...

Heckenbrand in Melsbach: Feuerwehr verhindert größeren Schaden

Die Feuerwehr hat Schlimmeres verhindert: Am Mittwochenvormittag (1. Juni) musste die Feuerwehr Melsbach ...

Werbung