Werbung

Nachricht vom 20.05.2022    

Schwerer sexueller Missbrauch in Linz: Bonner muss siebeneinhalb Jahre in Haft

Von Wolfgang Rabsch

Ein Mann aus Linz, dem schwerer sexueller Missbrauch des eigenen Sohnes vorgeworfen wird, muss für 7 Jahre und 6 Monate hinter Gitter: Die 14. Strafkammer des Landgericht Koblenz verurteilte ihn zu der Haftstrafe, obwohl der Verteidiger des Angeklagten einen Freispruch gefordert hatte.

Das Landgericht Koblenz hat ein Urteil gefällt. (Foto: Wolfgang Rabsch)

Koblenz / Linz am Rhein. Triggerwarnung: Der folgende Text beinhaltet Themen um den sexuellen Missbrauch und Nötigung von Kindern und Minderjährigen und kann auf einige Menschen verstörend wirken.
Mindestens 20 Mal soll der Angeklagte sexuelle Handlungen bis zum Beischlaf an dem Jungen vorgenommen haben, der in 15 Fällen davon noch unter 14 Jahren alt war. Der NR-Kurier hatte bereits berichtet.

Der Vorsitzende verkündete nach Eröffnung der Hauptverhandlung zunächst den Beschluss, dass der Antrag der Verteidigung auf Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens bezüglich des Sohnes, der im Prozess als Zeuge aussagte, zurückgewiesen wird. Eine psychische Erkrankung des jungen Mannes liege nicht vor, ebenfalls keine posttraumatische Störung. Zudem verfüge das Gericht über ausreichende eigene Erfahrung, um sich aus den Angaben des Zeugen selbst ein Urteil zu bilden.

Sodann wurde der Bundeszentralregister (BZR) des Angeklagten zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht, der zwei Eintragungen auswies: Eine Geldstrafe aus dem Jahr 2016 wegen Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit, sowie eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren, ausgesprochen durch das Landgericht Koblenz im März 2021, wegen sexuellen Missbrauchs in 12 Fällen.

Da keine weiteren Anträge gestellt wurden, schloss der Vorsitzende die Beweisaufnahme.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte unter Berücksichtigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren, unter Einbeziehung des Urteils des Landgerichts Koblenz, und Auflösung der in diesem Urteil ausgesprochenen Einzelstrafen. Die Staatsanwaltschaft führte aus, dass besonders negativ der lange Zeitraum des sexuellen Missbrauchs zu werten sei, in zudem ein eklatanter Vertrauensmissbrauch des eigenen Sohnes vorlag, der noch heute unter den Langzeitfolgen des Geschehens zu leiden habe. Zudem beantragte der Staatsanwalt Haftfortdauer.




Stellenanzeigen | WesterwaldJobs

Fachkraft für Arbeits- und Gesundheitsschutz (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57537 Mittelhof

Sozialarbeiter/-in (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57537 Wissen

Gruppenleitung (m/w/d) in der Landschaftspflege

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Sachbearbeiter/-in Personal

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57537 Mittelhof

Sachbearbeiter/in Infrastruktur, Umwelt und Bauen (m/w/d)

Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
57610 Altenkirchen

Mehr Westerwald Jobs entdecken    |    ⇒ Stellenanzeige schalten


Die Vertreterin der Nebenklage schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an und betonte, dass die Aussage ihres Mandanten absolut glaubwürdig gewesen sei, kein übertriebener Belastungseifer vorgelegen habe und er durch das Geschehen völlig ausgebrannt sei.

Rechtsanwalt Friedrich, der den Angeklagten vertrat, beantragte Freispruch. Er begründete diesen Antrag damit, dass der Angeklagte sich zurzeit in Strafhaft befinden würde, obwohl er sehr haftempfindlich sei. Er hätte dem Zeugen körperlich keine Schmerzen zugefügt und auch keine Drohungen ausgesprochen oder Gewalt gegen ihn ausgeübt. Da der Angeklagte zur damaligen Zeit Alkoholiker gewesen sei, wäre die Hemmschwelle auch sehr niedrig gewesen. Zudem stehe Aussage gegen Aussage, und der Zeuge hätte keine Konstanz in seinen Aussagen bewiesen. Somit wären die Aussagen des Zeugen nicht geeignet, den Angeklagten zu überführen und zu verurteilen.

In seinem letzten Wort sagte der Angeklagte lapidar: „Ich möchte mich gerne meinem Verteidiger anschließen“.

"Urteil im Namen des Volkes"
Nach eingehender Beratung verkündete der Vorsitzende Richter das folgende Urteil: Unter Auflösung des Urteils des Landgerichts Koblenz, in welchem der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde, wird der Angeklagte wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Er hat die Kosten des Verfahrens, so wie die dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Nach erfolgter Rechtsmittelbelehrung wurden keine Erklärungen abgegeben.

Der Angeklagte schüttelte ungläubig den Kopf, als er den Urteilsspruch entgegennahm. (Wolfgang Rabsch)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

NR-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Abschlusskonzert des Vocalcamps im Schloss Engers

Am 9. Mai 2026 wird der Gartensaal von Schloss Engers zur Bühne für ein besonderes Abschlusskonzert. ...

Praktischer Workshop zur Balkon-Photovoltaik in Neuwied

Die Energiepreise bleiben auch 2026 hoch, wodurch viele Haushalte nach Alternativen suchen. Die Volkshochschule ...

Rhythmus und Kreativität: First Friday in Linz am 8. Mai 2026

Linz am Rhein lädt am Freitag, 8. Mai, zum beliebten "First Friday" ein. Unter dem Motto "Rhythmus in ...

Infoveranstaltung zur ambulanten Rehabilitation bei Suchtproblemen

Die Klinik Im Wingert in Bonn lädt regelmäßig zu Informationsveranstaltungen über ganztägige ambulante ...

Frauen von St. Matthias setzen Zeichen für Gleichberechtigung

In der Pfarrei Neuwied St. Matthias engagieren sich Frauen erneut am "Predigerinnentag" der Katholischen ...

92-jährige Schwester Irmingard aus Koblenz erobert Instagram mit Döner-Video

Im Kloster Arenberg in Koblenz sorgt ein Instagram-Video für unerwartete Aufmerksamkeit. Die 92-jährige ...

Weitere Artikel


Aktuelle Unwetterwarnung der Stufe 3 für die Region

Die Kuriere hatten bereits berichtet: Am Donnerstag (19. Mai) kamen schon Starkregen heftige Gewitter ...

Sankt Katharinen: Mehrere Scheiben durch Steinwürfe beschädigt

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag (19. /20. Mai) wurde im Bereich der Josef-Hüngsbergstraße in ...

SPD-Stadtratsfraktion unterstützt Betreuung für Geflüchtete der AWO Neuwied

Mit Ausbruch des Ukraine-Kriegs dauerte es nicht lange, bis die ersten Geflüchteten auch in Neuwied Zuflucht ...

Rheinland-Pfalz ruft Regionen zum landesweiten Bewegungstag 2022 auf

Die Landesinitiative "Rheinland-Pfalz – Land in Bewegung" lädt zum Mitmachen beim
landesweiten Bewegungstag ...

Jürgen Becker hat Vertrauen in die KI, die "Komische Intelligenz"

Wie soll unendliches Wachstum auf einem endlichen Planeten funktionieren? Können Ökologie und Ökonomie ...

Unwetter: Feuerwehreinsätze in Rheinbreitbach und Kretzhaus

Aufgrund des Starkregens am Donnerstagnachmittag (19. Mai) wurden im Dienstgebiet der Polizeiinspektion ...

Werbung