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Nachricht vom 10.05.2022    

Erweiterung des Parkraumkonzeptes in Bad Honnef

Am 25. November wurde durch den Ausschuss für Umwelt, Mobilität, Klimaschutz und Wald beschlossen, dass es eine Erweiterung des Parkraumkonzeptes in der "Reichenberger Straße" und der Straße "Am Wolfshof" geben wird. Dieses umfasst die Nutzung einer Parkscheibe und eines Bewohnerparkausweises.

Das Parkraumkonzept umfasst unter anderem die Nutzung einer Parkscheibe. (Foto: privat)

Bad Honnef. Das Parken im Bereich der "Reichenberger Straße" von der Einmündung "Rheingoldweg" bis zur Einmündung "Am Buchebonne" und in der Straße "Am Wolfshof" vor den Hausnummern 5 und 7 soll künfitg mit Parkscheibe für die Dauer von zwei Stunden und "Bewohner mit Parkausweis frei" gelten.

Dadurch werden die oben genannten Straßenzüge mit in die Zone B des Parkraumkonzeptes integriert. Die "Reichenberger Straße" fällt somit zwischen "Rheingoldweg" und "Am Buchebonne" in die Zone B3 und der Bereich "Am Wolfshof" 5 und 7 in die Zone B6.

Bewohnerparkausweise werden unter Vorliegen nachfolgender Voraussetzungen erteilt:
Antragstellung
Hauptwohnsitz des Antragstellenden in einer Parkraumzone der Stadt Bad Honnef
Nachweis über fehlende Stellflächen auf Privatgrund




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Für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises wird derzeit eine jährliche Gebühr von 30 Euro erhoben. Eine Schutzhülle für den Ausweis wird jeweils für 1 Euro angeboten. Der Bewohnerparkausweis ist ab dem Tag der Erteilung für ein Jahr gültig.

Einen detaillierten Plan mit den neuen Parkraumzonen ist ab der 20. Kalenderwoche (ab Montag, 16. Mai) auf der Internetseite der Stadt Bad Honnef einsehbar.

Rückfragen zur Erweiterung des Parkraumkonzepts beantwortet Yvonne Emmerich vom Ordnungsamt der Stadt Bad Honnef unter Telefon 02224/184-178 oder E-Mail an yvonne.emmerich@bad-honnef.de. (PM)


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