Werbung

Nachricht vom 23.03.2022    

Ruhegehalt pensionierter Lehrerin wegen Vertretens von „Reichsbürger“-Gedankengut aberkannt

Einer Lehrerin, die sich im Ruhestand gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigt, indem sie das mit ihrer Verfassungstreuepflicht nicht zu vereinbarende Gedankengut der sogenannten Reichsbürgerbewegung verinnerlicht und aktiv nach außen getragen hat, ist das Ruhegehalt abzuerkennen. Dies entschied der für Landesdisziplinarsachen zuständige Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Symbolfoto

Koblenz. Die ehemalige Beamtin stand bis zu ihrer Versetzung in den Ruhestand im Jahr 2006 als Lehrerin im Dienst des klagenden Landes. Etwa zehn Jahre später tätigte die Ruhestandsbeamtin in zwei von ihr veröffentlichten Büchern sowie in mehreren Schreiben an Behörden Äußerungen, die Gegenstand der vom Land Rheinland-Pfalz erhobenen Disziplinarklage sind. Die landesweit zuständige Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Trier hat der ehemaligen Beamtin das Ruhegehalt aberkannt, weil sie sich im Ruhestand aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigt habe. Dabei könne dahinstehen, ob sie der sogenannten Reichsbürgerbewegung angehöre, da die ihr vorgehaltenen Äußerungen jedenfalls szenetypisch und inhaltlich gezielt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien.

Mit ihrer gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil eingelegten Berufung machte die ehemalige Beamtin unter anderem geltend, sie habe die vorgehaltenen Äußerungen als Wissenschaftlerin und „kritische Demokratin“ getätigt. Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung zurück. In den von der Ruhestandsbeamtin getätigten Äußerungen komme geradezu eine Verachtung für den deutschen Staat und seine Institutionen zum Ausdruck. So sei darin in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland mehrfach von einem Scheinstaat beziehungsweise Nichtstaat und von einem angeblichen Unternehmen mit Firmenstrukturen die Rede. Außerdem habe sie einen ehemaligen Bundespräsidenten als „Geschäftsführer“ und das demokratische Wahlsystem als „Partei-Wahldiktatur“ bezeichnet. Die Verfassungsordnung habe sie als „ungültig“ abgelehnt.



Hierdurch habe die Beamtin gegen ihre Treuepflicht verstoßen, die – auch über das aktive Dienstverhältnis hinaus – einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums darstelle. Die schwerwiegende Verletzung dieser Pflicht durch die Ruhestandsbeamtin in Gestalt einer Herabsetzung und Diffamierung des Staates und seiner Institutionen lasse sich auch nicht mit Verweis auf die Meinungs- oder die Wissenschaftsfreiheit rechtfertigen.
Urteil vom 11. März 2022, Aktenzeichen: 3 A 10615/21.OVG


Feedback: Hinweise an die Redaktion

NR-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Musikalische Auszeit der Kirmes in Horhausen: "Heiteres und Weiteres"

Am Kirmessonntag (26. Juli 2026) bietet die Pfarrgemeinde "Sankt Petrus Neustadt-Horhausen" eine besondere ...

Zehn Jahre Unkeler Tauschbücherei: Ein Erfolgsmodell feiert Jubiläum

Am 25. Juli 2026 feiert die Unkeler Tauschbücherei ihr zehnjähriges Bestehen. Die Bücherschrankpaten ...

Spannende Zeitreise für junge Entdecker in der Sayner Hütte

In der letzten Ferienwoche 2026 bietet die Sayner Hütte ein besonderes Programm für Kinder zwischen 8 ...

Der Deichstadt-Express: Freie Fahrt zu Neuwieder Ausflugszielen am 25. Juli

Am 25. Juli 2026 haben Besucher und Einheimische in Neuwied die Möglichkeit, acht kulturelle und freizeitliche ...

Gruselspaß für Jugendliche: Tagesausflug zum Halloween Horror Festival

Am 24. Oktober 2026 können Jugendliche ab 12 Jahren einen aufregenden Tag im Movie Park Germany in Bottrop ...

Gewinnspiel begeistert Besucher des Neuwieder Wochenmarkts

Eine Verlosungsaktion auf dem Neuwieder Wochenmarkt sorgte für Freude unter den Besuchern. Insgesamt ...

Weitere Artikel


Kinder wurden unter dem Motto „Grundwasser - der unsichtbare Schatz" kreativ

Auch in diesem Jahr hatte die BHAG die Kinder in ihrem Versorgungsgebiet zu einem Kreativwettbewerb anlässlich ...

Geringer Andrang beim Sprechtag der Bürgerbeauftragten

Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Barbara Schleicher-Rothmund, kommt regelmäßig in den ...

IHK-Akademie: Fit für die Abschlussprüfung im Sommer

Letzte Möglichkeit für die Prüfungsvorbereitungskurse online und in Präsenz für Kaufleute Büromanagement ...

Ukraine-Hilfen: Steuerliche Erleichterungen bei Unterstützung der vom Krieg Betroffenen

Um das Engagement vieler Bürger bei der Hilfe für die vom Krieg in der Ukraine Betroffenen auch steuerlich ...

Waldbreitbach entscheidet über künftige Projekte

Kick-Off-Veranstaltung zur Mitmachkampagne "Dein Waldbreitbach. Deine Ideen." findet am Dienstag, dem ...

Forderung der "DSTG Rheinland-Pfalz": Schneller finanzieller Ausgleich bei Dienstfahrten

Die "DSTG Rheinland-Pfalz" fordert aufgrund der derzeit hohen Kraftstoffpreise die im Außendienst der ...

Werbung