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Pressemitteilung vom 15.03.2022    

Naturschutzinitiative stellt sich klar gegen Wolfs-Resolution der VG Asbach

Die Naturschutzinitiative (NI) reagiert auf die kürzlich beschlossene Resolution zum Wolf der Verbandsgemeinde Asbach. Wie die NI in einer Pressemitteilung erklärt, lehne sie insbesondere den Abschuss von Wölfen ab und spreche sich für das Ziel eines Miteinanders von Mensch und Wolf aus.

Europäischer Wolf (Canis lupus). (Foto: Foto: Harry Neumann/NI)

Asbach/Region. Die Naturschutzinitiative (NI) lehnt den vom Verbandsgemeinderat Asbach, einigen Weidetierhalten und Politikern geforderten Abschuss von Wölfen ab: "Auch der Wolf ist Teil der Biodiversität und muss geschützt werden. Er ist als Beutegreifer ein wichtiges Element für das natürliche Gleichgewicht", so Gabriele Neumann, Naturwissenschaftlerin, Projektleiterin Großkarnivoren der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Günter Hahn, Biologe und Sprecher der NI.

Der Umweltverband stelle sich klar gegen die kürzlich durch den Verbandgemeinderat Asbach beschlossene Resolution: Weltweit werde der Schutz der Biodiversität als Lebensgrundlage gefördert, jedoch forderten einige Politiker offenbar "die erneute Ausrottung des Wolfes". Im Hinblick auf den Rüden GW1896m und die Fähe GW1415f werde zwar berichtet, dass auf diese 33 Nutztierrisse zurückzuführen seien. Jedoch seien die Tiere laut NI bis auf eine Ausnahme nicht wolfssicher geschützt gewesen. Zumutbare Herdenschutzmaßnahmen und die Feststellung, dass diese nicht ausreichen, um ernste wirtschaftliche Schäden abzuwenden, seien jedoch eine zwingende Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Abschuss der streng geschützten Tierart, so die NI.

Kein Abschuss von Wölfen
"Da bislang nicht ersichtlich ist, dass Schäden nicht durch vorrangig zu betreibende Herdenschutzmaßnahmen verhindert werden können, steht eine Entscheidung über eine Ausnahmegenehmigung zum Töten der Tiere noch gar nicht an", so der Umweltverband. "Darauf hatte kürzlich auch die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder hingewiesen. Erst wenn geklärt ist, dass ernste wirtschaftliche Schäden zu befürchten und keine weniger eingriffsintensiven Mittel ersichtlich sind, kommt die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen in Betracht.“

Weiterhin bedarf es für die Ausnahme des Paragrads 45 a Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) eines engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhangs zu den bisherigen Rissereignissen. Auch dies sei aber bislang nicht hinreichend begründet, so dass eine Tötung, wie etwa von MdB Erwin Rüddel gefordert, weder zulässig noch erforderlich sei, betonte der Umweltverband.

Die NI habe vorsorglich eine Anwaltskanzlei beauftragt, um die Rechte der Natur wahrzunehmen. Zudem stelle die NI infrage, "ob es zu den gesetzlich definierten Aufgaben eines Verbandsgemeinderates gehört, eine Resolution gegen den europaweit geschützten Wolf zu verabschieden". Laut NI wäre es sinnvoller, die Fachleute des Wolfsmanagements bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Seit der Rückkehr der Wölfe im Jahre 2000 habe es keinen Konflikt mit Menschen gegeben.

Die NI werfe den Vertretern der Politik und den Weidetierhaltern ein unverantwortliches Handeln vor: "Sie müssten das europäische Naturschutzrecht kennen und daran interessiert sein, dass, wie andere Länder zeigen, ein Miteinander von Wolf und Mensch möglich ist. Natur- und Artenschutz ist eine wichtige staatliche Aufgabe, die im Grundgesetz und der von Deutschland ratifizierten Berner Konvention verankert ist. Das müssten alle Beteiligten wissen und daher redlich handeln. Die von den Weidetierhaltern zurecht geforderten Präventions- und Ausgleichszahlungen sind gerade dazu da, eine Koexistenz zu fördern", so die NI.
Das Miteinander solle im Vordergrund stehen: „Anstatt über das Töten von Mitgeschöpfen nachzudenken und unnötige Panik zu erzeugen, sollten die verantwortlichen Politiker über das (wieder) gemeinsame Leben von uns Menschen mit wilden Tieren nachdenken", so die NI, die für die Diskussion eine sachliche Basis fordern, jenseits von "überlieferten Gruselgeschichten" Die Rückkehr der Wölfe stelle eine Herausforderung dar, "aber wir sollten lernen, mit dieser Facette der wilden Natur zu leben, so wie es auch in den anderen europäischen Ländern mit Wolfsvorkommen gelungen ist“, erklären Gabriele Neumann und Günter Hahn.



EuGH stärkt Schutz des Wolfes
Ende 2019 habe der Europäische Gerichtshof den Schutzstatus des Wolfes nochmals bekräftigt und pauschalen Abschussgenehmigungen einen Riegel vorgeschoben, erläutert Gabriele Neumann: "Die Gewährung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme vom Tötungsverbot der streng geschützten FFH-Art setzt nämlich voraus, dass alle zumutbaren Alternativen ausgeschöpft sein müssen und sich der Erhaltungszustand der lokalen und nationalen Population nicht verschlechtern darf."

Der Wolf befinde sich nach wie vor in einem ungünstigen Erhaltungszustand. In ganz Rheinland-Pfalz sei derzeit nur ein Wolfsrudel ansässig. Von einem "Wolfsaufkommen" könne daher nicht die Rede sein. Die Tötung lokaler Bestände des Wolfes sei aus diesem Grund artenschutzrechtlich nicht erlaubt. Nach Artikel 16 Absatz 1 der FFH-Richtlinie dürfe die Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes nicht behindert werden. Außerdem seien die nationalen Behörden verpflichtet, in jedem Einzelfall auf der Grundlage der "besten verfügbaren wissenschaftlichen Daten" nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für einen Abschuss vorliegen und dass die Ausnahme überhaupt geeignet sei, das vorgegebene Ziel nach Artikel 16 der FFH-Richtlinie zu erreichen.

Das sei hier nicht der Fall. Zudem seien die Handlungsempfehlungen des Bundesamtes für Naturschutz zu beachten: "Eine begründete Tötung von Einzelwölfen durch ausgewiesene Experten kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn sämtliche zumutbaren Alternativen ausgeschöpft sind", so der Umweltverband.
"Die Naturschutzinitiative wird daher darauf achten, dass bei Abschussgenehmigungen, gleich in welcher Region, die strengen Anforderungen nach der FFH-Richtlinie beachtet werden. Wenn die Voraussetzungen für einen Abschuss nicht vorliegen, werden wir diese auch einer gerichtlichen Überprüfung zuführen", so Gabriele Neumann und Günter Hahn. (PM)



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