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Nachricht vom 28.02.2022    

Heckenschnitt: Schutzzeit beginnt

Morgen beginnt mit Erwachen des Frühlings wieder die Brutzeit der Vögel. Aus diesem Grund stellt der Gesetzgeber Gehölze vom 1. März bis zum 30. September unter Schutz. In diesem Zeitraum dürfen Hecken, Gebüsche und andere Gehölze, unabhängig von ihrem Standort, nicht beseitigt, gerodet oder auf den Stock gesetzt werden.

Hainbuchenhecke. Hecken müssen bis zum 28. Februar geschnitten sein. Foto: Wolfgang Tischler

Neuwied/Altenkirchen/Montabaur. Erlaubt sind lediglich Form- und Pflegeschnitte, die den Zuwachs des vergangenen Jahres beseitigen, wenn dabei Vögel nicht beim Brutgeschäft gestört werden. Auch für Bäume gilt der Schutzzeitraum mit seinen Verboten.

Eine Ausnahme gibt es allerdings für den Wald und das eigene, gärtnerisch genutzte Grundstück. Dort dürfen Bäume ganzjährig gefällt werden, solange der Artenschutz berücksichtigt wird. Das bedeutet vor allem, dass sich keine Höhlen, Nester oder Spalten in den Bäumen befinden dürfen, die als Lebensraum für Vögel und Fledermäuse dienen können.

Bei Fragen gibt Ihnen die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung gerne Auskunft.


Mehr dazu:   Naturschutz  
Lokales: Neuwied & Umgebung
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