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Nachricht vom 16.02.2022    

Sturmwarnung: Schulen können schließen - Entscheidung bei Eltern und Schule

Angesichts der aktuellen Sturmwarnung für die kommenden Tage informiert das Bildungsministerium Rheinland-Pfalz aktuell über die mögliche Vorgehensweise für Schulen und Erziehungsberechtigte.

Symbolfoto

Region. Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten am Morgen, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Im Fall des Fernbleibens muss die Schule benachrichtigt werden.

„Die Sicherheit geht immer vor, deshalb sollten Eltern sich ständig über die aktuellen Straßen- und Witterungsverhältnisse erkundigen und dann abwägend entscheiden“, heißt es aus dem Bildungsministerium.

In Abstimmung mit der Schulaufsicht und den für die Schülerbeförderung zuständigen Trägern vor Ort, können Schulen außerdem eigenständig entscheiden, ob es zur Gefahrenabwehr nötig ist, den Unterricht witterungsbedingt nicht stattfinden zu lassen. Eine solche Entscheidung wird den Eltern über die verabredeten Kommunikationswege weitergegeben. Grundsätzlich sollte in diesen Fällen, wenn es möglich und zumutbar ist, eine Notbetreuung gewährleistet werden.



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