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Nachricht vom 13.01.2022    

Kleines Bändchen erleichtert weiterhin den 2G-Einkauf

Einkaufen im 2G-Modus ohne ständige Kontrollen: In Neuwied ist das auch weiterhin möglich, da die zunächst bis Ende Dezember befristete Bändchen-Aktion von Deichstadtfreunden und Stadtverwaltung fortgeführt wird.

Foto: Stadt Neuwied

Neuwied. Für den entspannten Einkaufsbummel in der Deichstadt sorgt ein kleines farbiges Bändchen, das unter anderem in der städtischen Tourist-Information auf dem Luisenplatz erhältlich ist – kostenlos natürlich und gegen Vorlage von Impf- oder Genesenennachweis und Personalausweis. Wer es trägt, vermeidet die laut aktueller Corona-Verordnung in jedem Geschäft erforderliche Kontrolle. Ausgenommen davon sind nur Läden, die der Grundversorgung dienen.

Die Bändchen wurden bereits während der Weihnachtszeit hervorragend angenommen. Rund 19.000 Exemplare hat die TI mittlerweile ausgegeben. Eine Vielzahl von Geschäften in der Innenstadt akzeptiert das Bändchen und dient ebenfalls als Ausgabestelle. Eine entsprechende Liste findet sich auf der städtischen Homepage https://www.neuwied.de/corona-baendchen.html. Läden, die sich noch an der Aktion beteiligen wollen, melden sich bei der TI, E-Mail Tourist-Information@stadt-neuwied.de.




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Das Bändchen, dessen Material Wasser standhält, ist nicht übertragbar; es wird beim Abnehmen beschädigt. Es gilt zu beachten, dass das Einlassbändchen nicht die Nachweispflicht bei eventuellen polizeilichen Kontrollen ersetzt. Hierfür sind weiterhin Ausweisdokument, Genesenen- oder Impfnachweis mitzuführen. Auch werden die Einzelhändler durch diese Regelung nicht von der Verpflichtung zur stichprobenhaften Kontrolle entbunden. Die Bändchen-Aktion gilt für alle ab 18 Jahren, nichtgeimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren unterliegen weiterhin der Testpflicht. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, sind von der Kontrollbändchen-Option ausgenommen. (PM)


Mehr dazu:   Coronavirus  
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