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Nachricht vom 11.01.2022    

IHK Koblenz begrüßt Lockerung der Quarantänepflicht für alle Branchen

Einige Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz werden ab dem 14. Januar etwas entschärft. Dazu zählen der Wegfall der Quarantänepflicht bei geboosterten Kontaktpersonen, sowie Lockerungen der 2G-Plus Regel für frisch Geimpfte. Die IHK Koblenz sieht darin eine große Erleichterung für die Betriebe.

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Region. Nach einem Gespräch mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und Gesundheitsminister Clemens Hoch am 11. Januar über die ab Freitag geltenden Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz erklärt Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK Koblenz: „Wir begrüßen den Wegfall der Quarantänepflicht für geboosterte Kontaktpersonen. Dies ist wichtig, um die Lieferketten und Prozesse in der Wirtschaft aufrecht zu erhalten."

Langfristige Ausfälle, etwa in der Logistikbranche, im Lebensmitteleinzelhandel, Dienstleistungssektor sowie bei der Produktion etwa von Verpackungen oder medizinischen Materialien hätten enorme Auswirkungen. Der Wegfall der Quarantänepflicht für geboosterte Personen sei eine große Erleichterung für die Betriebe.

Lockerungen der 2G-Plus-Regel
Auch die Lockerungen der 2G-Plus-Regelung für Frischgeimpfte und jene, deren Impfung oder Genesung nicht älter als drei Monate ist, unterstützt die IHK Koblenz ausdrücklich. Diese werden somit den Geboosterten gleichgestellt: Die Testpflicht entfällt, was den finanziellen und personellen Aufwand in Gastronomie, Hotels und Fitnessstudios und bei vielen anderen Dienstleistern erleichtere. Die Branchen hätten sich mittlerweile an die strenge Einhaltung der Hygienekonzepte gewöhnt und nähmen den Gesundheitsschutz, insbesondere bei der sich rasch ausbreitenden Omikron-Variante, sehr ernst. Der Wegfall der Testpflicht sei zumindest eine kleine Arbeitserleichterung.



Die IHK unterstützt und berät die Betriebe bei der Umsetzung der Corona-Regeln. Die Experten stehen bei Fragen zur Verfügung und unterstützen mit einem facettenreichen Webinarangebot. Kontakt ist möglich per e-Mail an corona@koblenz.ihk.de oder telefonisch über die IHK-Corona-Hotline: 0261/106-501. (PM)


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