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Nachricht vom 29.12.2021    

Bad Honnef untersagt öffentliches Feuerwerk in diversen Gebieten

Silvesterabend und Neujahrstag: Untersagung von öffentlich veranstaltetem Feuerwerk sowie jeder Verwendung von Pyrotechnik und Ansammlungen auf publikumsträchtigen Plätzen und Straßen in Bad Honnef.

Symbolfoto

Bad Honnef. Zum anstehenden Jahreswechsel werden wie im letzten Jahr in ausgewählten Bereichen des Stadtgebiets das Abbrennen von Feuerwerk und Pyrotechnik sowie die Veranstaltung von öffentlichen Feuerwerken untersagt. Eine entsprechende lokale Allgemeinverfügung zur Ergänzung der landesweit geltenden Coronaschutzverordnung hat die Stadt erlassen: An jenen Orten, die in den vergangenen Jahren am Silvesterabend für größere Treffen von Feiernden bekannt waren, sind am 31. Dezember 2021 sowie am 1. Januar 2022 die Veranstaltung öffentlicher Feuerwerke, die Verwendung von Pyrotechnik und Feuerwerk sowie Ansammlungen, die über die bekannten Personengrenzen nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes hinausgehen, untersagt.

Dazu zählen der Eifelblick, die gesamte Insel Grafenwerth, das Areal um die Schaffhausenkanzel, der Bereich rund ums Ulanendenkmal in Rhöndorf, der gesamte Park Reitersdorf, der Stadtgarten sowie der Aegidiusplatz in Bad Honnef-Aegidienberg. Eine detaillierte Auflistung der Bereiche, die Allgemeinverfügung und Lagepläne, in denen die Verbotszonen eingezeichnet sind, sind auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht unter: https://meinbadhonnef.de

„Ansammlungen im öffentlichen Raum sind seit vielen Monaten durch die jeweiligen Fassungen der Coronaschutzverordnung genau geregelt und der Bevölkerung auch hinreichend bekannt. Unsere Kontrollen insbesondere seit November haben gezeigt, dass sich die allermeisten unserer Bürgerinnen und Bürger auch daran halten, um andere und sich selbst vor einer Infektion zu schützen", erklärt Holger Heuser, Erster Beigeordneter der Stadt Bad Honnef: „Das soll sich zum Silvesterabend nicht ändern."



Der Verkauf von Feuerwerk ist in diesem Jahr wieder bundesweit untersagt. Zudem gibt es in der kommunalen Nachbarschaft unter anderem stadtweite Feuerwerksverbote zu Silvester. „Vor diesem Hintergrund wollen wir durch die Allgemeinverfügung verhindern, dass durch das Abbrennen noch vorhandener Feuerwerksbestände an den zu Silvestern belebten und den für Silvesterfeiern beliebten Orten Anlässe für Ansammlungen von Personengruppen geschaffen werden", begründet Holger Heuser das angeordnete Feuerwerksverbot und betont: „Die Allgemeinverfügung begründet kein stadtweites Feuerwerkverbot, sondern begrenzt das Verbot auf ganz bestimmte Orte. Denn Feuerwerk zieht Menschen magisch an und in der drohenden Infektionswelle gilt es wieder solidarisch zu sein, auf Treffen zu verzichten und die persönlichen Kontakte mit Blick auf die Omikron-Variante so weit wie möglich zu reduzieren."

Das Ordnungsamt, das in Austausch mit der Polizei Bonn steht, wird die Ansammlungs- und Feuerwerksverbote in den ausgewiesenen Bereichen in der Silvesternacht kontrollieren. „Viel wichtiger als Kontrolle ist die eigene Verantwortung", betont der Erste Beigeordnete: „Unsere Bürgerinnen und Bürger sind im Jahr 2021 zum allergrößten Teil sehr verantwortungsvoll mit den Schutzmaßnahmen dieser Pandemie umgegangen. Auf das Erreichte dürfen wir gemeinsam stolz sein und hoffnungs- und verantwortungsvoll in das neue Jahr 2022 starten." (PM)





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