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Nachricht vom 01.12.2021    

Corona: Knuspermarkt Neuwied muss Freitagabend schließen

Die Entscheidung fiel den Verantwortlichen im Neuwieder Rathaus nicht leicht. Angesichts der Corona-Lage und vor dem Hintergrund der angekündigten neuen Landesverordnung sahen sie aber keine andere Möglichkeit: Der Knuspermarkt in der Neuwieder Innenstadt wird am Freitag, 3. Dezember, um 19 Uhr seine Pforten schließen.

Der Knuspermarkt schließt am Freitag, dem 3. Dezember seine Pforten. Foto: Wolfgang Tischler

Neuwied. „Eine 2G-Regel auf dem gesamten Markt, wie sie die neue Verordnung offenbar vorsieht, heißt für uns, dass der Knuspermarkt komplett abgesperrt werden muss. Dies können wir jedoch an der Stelle mitten in der Innenstadt nicht umsetzen“, bedauert Oberbürgermeister Jan Einig. Dessen ungeachtet weist er aber auch auf das aktuelle Infektionsgeschehen hin und betont, dass „wir uns schon allein vor diesem Hintergrund sehr intensiv mit der Frage befasst haben, ob und in welcher Form der Markt überhaupt zu verantworten ist.“

So appelliert Jan Einig noch einmal: „Wir sind uns bewusst, dass die Schließung des Knuspermarktes für die Standbetreiberinnen und Standbetreiber, aber auch für den Einzelhandel unserer Stadt einen weiteren finanziellen Einschnitt bedeutet. Daher habe ich die Bitte, den Handel vor Ort dennoch zu unterstützen. Gehen Sie also mit Bedacht und Abstand in unserer Stadt einkaufen.“



Petra Neuendorf, Leiterin des Amtes für Stadtmarketing, das den Markt federführend organisiert, betont, dass man gemeinsam mit dem Ordnungsamt durch die vielfältigen Maßnahmen zur Sicherheit der Gäste einen Besuch des Knuspermarktes bis dato noch ermöglichen konnte. Aber eine 2G-Regel auf dem gesamten Markt mit der dadurch erforderlichen Absperrung hält auch sie für „leider nicht realisierbar“.

Die Verwaltung müsste dazu den Luisenplatz und damit den Markt in mehrere Teilabschnitte aufteilen und absperren, um die das Gelände kreuzenden Straßen wie die Mittelstraße offenzuhalten. Was unter anderem Zugangskontrollen für die einzelnen abgetrennten Bereiche in einem Umfang erforderlich macht, der nach Angaben des Rathauses personell nicht zu leisten ist.


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