Werbung

Nachricht vom 27.11.2021    

Stückzahlangabe auf Süßigkeiten-Packungen erforderlich

Auf einer Verpackung, in der mehrere einzeln verpackte Süßigkeiten enthalten sind, ist neben der Gesamtnettofüllmenge auch die Gesamtzahl der Einzelpackungen anzugeben. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Symbolfoto

Region. Die Klägerin stellt Süßigkeiten wie Bonbons und Schokoladen-Spezialitäten her. Das Landesamt für Mess- und Eichwesen des Landes Rheinland-Pfalz beanstandete anlässlich einer Prüfung mehrere Produkte der Klägerin wegen fehlender Stückzahlangaben auf der Verpackung, in der sich mehrere einzeln verpackte Süßigkeiten befanden, und leitete deswegen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.

Daraufhin erhob die Klägerin Klage und beantragte die Feststellung, dass sie nicht gegen die Lebensmittel-Informationsverordnung verstoße, wenn sie diese Produkte ohne die Angabe einer Stückzahl der in der Vorverpackung befindlichen Einzelpackungen in Verkehr bringe. Das Verwaltungsgericht Koblenz lehnte die Klage ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung und wies die Berufung der Klägerin zurück.

Die Klägerin verstoße mit der fehlenden Angabe der Gesamtzahl der Einzelpackungen gegen die Lebensmittel-Informationsverordnung der Europäischen Union. Jedem Lebensmittel, das für die Lieferung an Endverbraucher bestimmt sei, seien Informationen nach Maßgabe der Lebensmittel-Informationsverordnung beizufügen. Für Produkte der hier in Rede stehenden Art, bei denen es sich um Vorverpackungen mit zwei oder mehr Einzelpackungen handele, sehe die Verordnung die Angabe der Gesamtnettofüllmenge und die Gesamtzahl der Einzelpackungen vor.



Die Stückzahlkennzeichnungspflicht verstoße auch nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Entgegen der Ansicht der Klägerin führe sie nicht zu einem nicht zu rechtfertigenden oder gar sinnlosen Informationsüberschuss. Der Angabe der Stückzahl zusätzlich zur Gesamtnettofüllmenge könne ein ergänzender Informationswert nicht abgesprochen werden. In Fällen, in denen der Endverbraucher abschätzen müsse, wie viele Vorverpackungen (Verkaufseinheiten) er für bestimmte Anlässe erwerben müsse, sei die Angabe der enthaltenen Stückzahl – beispielsweise bei einer feststehenden Anzahl an Gästen – häufig hilfreicher als der Informationswert, der aus der Gesamtnettofüllmenge resultiere.

Das Informationsbedürfnis an der Kenntnis der enthaltenen Stückzahl könne sich auch darauf erstrecken, in Erfahrung zu bringen, wie viele Einzelverpackungen in einer äußeren Verpackung enthalten seien, um damit die Kaufentscheidung auch anhand von umweltbezogenen Aspekten treffen zu können.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen. Urteil vom 2. November 2021, Aktenzeichen: 6 A 10695/21.OVG


Feedback: Hinweise an die Redaktion

.: Neu bei Instagram :. => @kuriere_news

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Katie Spencer begeistert bei "Folk on the Rhine" in Neuwied

Am Dienstagabend (25. November 2025) war die englische Singer-Songwriterin Katie Spencer im Rahmen ihrer ...

Ehrenamtspreis für Karin Böhme aus Hausen - Nichts geht ohne Karin

Karin Böhme, gefühlt ist sie schon immer und überall zur Stelle, egal wo und wer ihre Hilfe braucht. ...

Monrepos: Eine Reise in die spirituelle Welt der Altsteinzeit

Am 6. Dezember lädt das MONREPOS Archäologische Forschungszentrum und Museum für menschliche Verhaltensevolution ...

Neue Bäume für Brückrachdorf - Schatten und Lebensraum am Spielplatz

In Brückrachdorf wurden kürzlich zwei neue Bäume gepflanzt, die zukünftig für mehr Schatten auf dem Spielplatz ...

Gemeinsame Sprechstunde für Sicherheit und Digitalisierung in Puderbach

Am 8. Dezember bietet die Verbandsgemeinde Puderbach eine besondere Sprechstunde an. Experten aus verschiedenen ...

Rotary Club Neuwied-Andernach spendet 390 Weihnachtstüten für Kinder

Der Rotary Club Neuwied-Andernach hat gemeinsam mit dem Inner Wheel Club und dem Verein "Freunde helfen ...

Weitere Artikel


Live-Online-Lehrgang "Zollwissen kompakt"

Die Akademie der Industrie- und Handelskammer (IHK) bietet auch im Jahr 2022 wieder einen Online-Lehrgang ...

Förderturm der Grube Georg erstrahlt nun im grünen Licht

Als eines der letzten "Überbleibsel" der traditionsreichen Bergbaugeschichte von Westerwald und Siegerland ...

Mythen und Sagen des Westerwalds: die Hexeneiche bei Elkenroth

Die Geschichte um die Hexeneiche in Elkenroth gehört zu einer der bekanntesten Mythen des Westerwalds. ...

Detektei Holmes und Co ermittelt seriös, auch in schwierigen Fällen

ANZEIGE | Der WW-Kurier besuchte Dirk Schindowski zum Interview, der aus dem Leben eines Genres berichtete, ...

Polizei Straßenhaus: Unfälle durch Alkohol und verlorenes Fahrzeugteil

Die Polizei Straßenhaus musste sich am Freitag mit zwei Unfällen beschäftigen. In einem Fall war offensichtlich ...

Engerser Pfadfinder spenden Erlös vom Duckesjefest

Fast so als wäre das Duckesjefest nie ausgefallen, holten die Engerser Pfadfinder der DPSG ihr alljährliches ...

Werbung