Werbung

Nachricht vom 27.11.2021    

Stückzahlangabe auf Süßigkeiten-Packungen erforderlich

Auf einer Verpackung, in der mehrere einzeln verpackte Süßigkeiten enthalten sind, ist neben der Gesamtnettofüllmenge auch die Gesamtzahl der Einzelpackungen anzugeben. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Symbolfoto

Region. Die Klägerin stellt Süßigkeiten wie Bonbons und Schokoladen-Spezialitäten her. Das Landesamt für Mess- und Eichwesen des Landes Rheinland-Pfalz beanstandete anlässlich einer Prüfung mehrere Produkte der Klägerin wegen fehlender Stückzahlangaben auf der Verpackung, in der sich mehrere einzeln verpackte Süßigkeiten befanden, und leitete deswegen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.

Daraufhin erhob die Klägerin Klage und beantragte die Feststellung, dass sie nicht gegen die Lebensmittel-Informationsverordnung verstoße, wenn sie diese Produkte ohne die Angabe einer Stückzahl der in der Vorverpackung befindlichen Einzelpackungen in Verkehr bringe. Das Verwaltungsgericht Koblenz lehnte die Klage ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung und wies die Berufung der Klägerin zurück.

Die Klägerin verstoße mit der fehlenden Angabe der Gesamtzahl der Einzelpackungen gegen die Lebensmittel-Informationsverordnung der Europäischen Union. Jedem Lebensmittel, das für die Lieferung an Endverbraucher bestimmt sei, seien Informationen nach Maßgabe der Lebensmittel-Informationsverordnung beizufügen. Für Produkte der hier in Rede stehenden Art, bei denen es sich um Vorverpackungen mit zwei oder mehr Einzelpackungen handele, sehe die Verordnung die Angabe der Gesamtnettofüllmenge und die Gesamtzahl der Einzelpackungen vor.



Die Stückzahlkennzeichnungspflicht verstoße auch nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Entgegen der Ansicht der Klägerin führe sie nicht zu einem nicht zu rechtfertigenden oder gar sinnlosen Informationsüberschuss. Der Angabe der Stückzahl zusätzlich zur Gesamtnettofüllmenge könne ein ergänzender Informationswert nicht abgesprochen werden. In Fällen, in denen der Endverbraucher abschätzen müsse, wie viele Vorverpackungen (Verkaufseinheiten) er für bestimmte Anlässe erwerben müsse, sei die Angabe der enthaltenen Stückzahl – beispielsweise bei einer feststehenden Anzahl an Gästen – häufig hilfreicher als der Informationswert, der aus der Gesamtnettofüllmenge resultiere.

Das Informationsbedürfnis an der Kenntnis der enthaltenen Stückzahl könne sich auch darauf erstrecken, in Erfahrung zu bringen, wie viele Einzelverpackungen in einer äußeren Verpackung enthalten seien, um damit die Kaufentscheidung auch anhand von umweltbezogenen Aspekten treffen zu können.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen. Urteil vom 2. November 2021, Aktenzeichen: 6 A 10695/21.OVG


Feedback: Hinweise an die Redaktion

.: Neu bei Instagram :. => @kuriere_news

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Verkaufsoffener Sonntag in Altenkirchen: "Herbstfashion" lockt am 12. Oktober mit Modenschau, Livemusik und Kulinarik

ANZEIGE | Am Sonntag, 12. Oktober 2025, lädt der Aktionskreis Altenkirchen von 13 bis 18 Uhr zur jährlichen ...

Jubiläumsflohmarkt: Zehn Jahre TINA-Team

Der TINA-Flohmarkt feiert am ersten Oktoberwochenende sein zehnjähriges Bestehen. Die Initiative, die ...

Mit Taschenlampen auf den Spuren der Römer

Am 18. Oktober lädt die Stadt Neuwied zu einer besonderen Kindernachtwanderung ein, um das 20-jährige ...

Effiziente Altpapierentsorgung im Kreis Neuwied

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Neuwied gibt wertvolle Hinweise zur korrekten Nutzung der blauen ...

Strategisches Vorgehen gegen Schulverweigerung und Elektroroller-Probleme

Der Vorstand des Fördervereins "Haus des Jugendrechts" in Neuwied hat sich kürzlich zu einem Strategiegespräch ...

Arbeitsagentur informiert über künstliche Intelligenz als Chance für die Arbeitswelt

Die Arbeitswelt steht vor einem tiefgreifenden Wandel, angetrieben durch den Einsatz von künstlicher ...

Weitere Artikel


Live-Online-Lehrgang "Zollwissen kompakt"

Die Akademie der Industrie- und Handelskammer (IHK) bietet auch im Jahr 2022 wieder einen Online-Lehrgang ...

Förderturm der Grube Georg erstrahlt nun im grünen Licht

Als eines der letzten "Überbleibsel" der traditionsreichen Bergbaugeschichte von Westerwald und Siegerland ...

Mythen und Sagen des Westerwalds: die Hexeneiche bei Elkenroth

Die Geschichte um die Hexeneiche in Elkenroth gehört zu einer der bekanntesten Mythen des Westerwalds. ...

Detektei Holmes und Co ermittelt seriös, auch in schwierigen Fällen

ANZEIGE | Der WW-Kurier besuchte Dirk Schindowski zum Interview, der aus dem Leben eines Genres berichtete, ...

Polizei Straßenhaus: Unfälle durch Alkohol und verlorenes Fahrzeugteil

Die Polizei Straßenhaus musste sich am Freitag mit zwei Unfällen beschäftigen. In einem Fall war offensichtlich ...

Engerser Pfadfinder spenden Erlös vom Duckesjefest

Fast so als wäre das Duckesjefest nie ausgefallen, holten die Engerser Pfadfinder der DPSG ihr alljährliches ...

Werbung