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Wirtschaft | Gastartikel


Nachricht vom 12.11.2021    

Krankenversicherung für Kinder – so selbstverständlich und doch unterschiedlich

In die Elternrolle wird man nicht von vornherein geboren und man kann sich auf diese nur begrenzt vorbereiten. Wir alle wachsen mit unseren Aufgaben und so ist dies auch in Hinblick auf das Elternsein. Bereits bevor das Kind geboren wird, machen wir uns um seine Gesundheit Sorgen, gehen zu regelmäßigen Kontrolluntersuchungen und versuchen, ihm durch veränderte Verhaltensweisen den idealen Start ins Leben zu ermöglichen. Während unserer gesamten Lebenszeit sind wir darum bemüht, unsere Kinder und ihre Gesundheit zu schützen. Sämtliche Gefahren wollen wir präventiv von ihnen wenden und geben ihnen Wissen mit, dass sie auf sämtlichen Wegen begleiten soll: In allen Bereichen – von einer notwendigen Sichtbarkeit im Straßenverkehr bis hin zu einem positiven Selbstwertgefühl – versuchen wir sie bestmöglich auf das Leben vorzubereiten.

Mit dem Elternsein verschiebt sich der Fokus und die Gesundheit des Kindes wird zum höchsten Gut. Foto Quelle: pixabay.com / 7000920

Wann müssen Kinder krankenversichert werden?
Spätestens zwei Monate nach der Geburt muss ein Kind bei der Krankenversicherung angemeldet werden, dies wird per Gesetz vorgeschrieben. Eine automatische Anmeldung des Kindes findet nicht statt. Die Wahl der richtigen Krankenversicherung für sein Kind hängt von verschiedenen Gegebenheiten und Faktoren ab. Wesentliche Unterstützung bei der Wahl einer passenden Versicherung kann man hierbei bei bestimmten Experten, wie beispielsweise finanzen.de, erhalten.

Wann können Kinder privat krankenversichert werden?
Hierbei müssen folgende Bedingungen berücksichtigt werden. Einerseits sind jene Personen, die die Jahreseinkommensgrenze überschreiten, zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung für ihre Kinder (sowie sich selbst) befähigt. Andererseits muss mindestens ein Elternteil eine private Vollversicherung aufweisen, die mindestens drei Monate zuvor bestehen muss. Sind beide Eltern privat versichert, so müssen auch ihre Kinder privat versichert werden. Dies gilt jedoch nicht umgekehrt, denn weisen beide Elternteile eine gesetzliche Krankenversicherung auf, so wird das Kind zwar automatisch bei ihnen mitversichert, es besteht jedoch die Option der privaten Krankenversicherung für das Kind.

Ist ein Elternteil gesetzlich und das andere privat versichert so besteht die Wahl:
Familienversicherung oder private Krankenversicherung?

Wichtig ist es, sich bereits frühzeitig darüber im Klaren zu sein, ob das Kind familien- oder privat versichert werden soll. Ein wesentlicher Unterschied wird dadurch repräsentiert, dass Kinder bei einer privaten Versicherung eigenständig versichert werden, während Kinder, die familienversichert sind, bei einem Elternteil kostenlos mitversichert werden können.
Diese Entscheidung kann jederzeit angepasst werden, da auch Kinder nachträglich privat versichert oder bei einer veränderten finanziellen Situation familienversichert werden können.

Ein großer Vorteil bei dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung nach der Geburt besteht darin, dass für das Kind ohne Risiko- und Gesundheitsüberprüfung ein eigener Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Sollte das Kind nach der Geburt besondere gesundheitliche Bedürfnisse aufweisen, so spiegelt sich dies nicht in den Zahlungen an die Versicherung wider, da die Konditionen jenen eines gesunden Kindes entsprechen.

Auch ist eine private Krankenversicherung besonders attraktiv für Beamte, da diese eine Beihilfe erhalten und somit für einen geringen Betrag von den Zusatzleistungen einer privaten Versicherung profitieren können. Arbeitgeber sind ebenfalls dazu verpflichtet ihren Angestellten einen steuerfreien Zuschuss diesbezüglich zu leisten, wenngleich diese Unterstützung auch geringer ausfällt als bei Beamten.

Bei beiden Systemen können Vorteile festgestellt werden: Denn während die private Krankenversicherung mit einem breiten Leistungsspektrum punkten kann, ist eine Familienversicherung mit keinen weiteren Kosten verbunden, da das Kind mitversichert wird. Darüber hinaus können Stiefkinder sowie Pflegekinder ebenfalls kostenfrei im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden.

Auch passt sich die Familienversicherung an den finanziellen Gegebenheiten der Familie an: Wer mehr verdient, muss höhere Beiträge zahlen und wer weniger verdient, wird durch niedrigere Beiträge entlastet.

Sollte die Entscheidung auf eine private Krankenversicherung fallen, fungiert bei der Versicherung des Kindes der Leistungsumfang der Eltern als Grundlage. Da Erwachsene jedoch andere Bedürfnisse als Kinder und Jugendliche aufweisen, sollte es zu einer Individualisierung des Vertrages und somit der abgesicherten Leistungen kommen. Beispielsweise sollte darauf geachtet werden, dass Zahnspangen ebenfalls von der Versicherung gedeckt sind, während auf diese Leistung Erwachsene meist nicht zurückgreifen und daher diesbezüglich nicht versichert sind. Auch die Möglichkeit, dass bei Krankenhausaufenthalten Eltern ihre Kinder begleiten und mit ihnen stationär aufgenommen werden, kann zusätzlich vertraglich vereinbart werden. Sobald das Kind privat versichert werden soll oder ist, sollte sich Zeit genommen werden, um den Leistungsumfang an die Bedürfnisse des Kindes anzupassen.

Je nach den individuellen Gegebenheiten werden Kinder familien- oder privat versichert. Die Entscheidung dafür hängt von mehreren Faktoren ab. Unabhängig davon, welche Versicherung in Anspruch genommen wird, sollte eine zeitnahe Auseinandersetzung stattfinden. (prm)

Agentur Artikel



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