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Nachricht vom 05.11.2021    

Corona im Kreis Neuwied: Intensivbettenbelegung steigt weiter

Die Kreisverwaltung Neuwied meldet am Freitag, 5. November, 50 neue Corona-Infektionen. Damit fällt der Kreis laut Landesuntersuchungsamt (LUA) bei einer Inzidenz von 98,3 wieder unter die kritische 100er-Grenze. Sorgen bereitet dagegen der weitere Anstieg der Intensivbettenbelegung durch Covid-Patienten.

(Symbolfoto)

Neuwied. Beim Leitindikator Intensivkapazität erreicht der Kreis inzwischen einen Wert von 5,21. Die Hospitalisierung bleibt dagegen weiter relativ stabil und liegt jetzt bei 2,7. Die Ausbrüche verteilen sich weiterhin über den gesamten Kreis. In Quarantäne befinden sich derzeit 391 Personen.

Der Kreis Neuwied befindet sich nach dem aktuellen Berechnungsmodell weiter in der Warnstufe 1. Warnstufe 2 würde erst gelten, wenn zwei der drei Leitindikatoren die Schwellenwerte überschreiten.
Inzidenz: 98,3 (=Stufe 1)
Hospitalisierung: 2,7 (= Stufe 1)
Intensivkapazität: 5,21 (= Stufe 2)

Ab Montag gilt eine neue Corona-Verordnung des Landes (Nummer 27). Für die meisten ändert sich im Alltag wenig bis nichts. Es bleibt vor allem grundsätzlich bei der 2G-plus-Regelung, die die Zahl der zusätzlich zugelassenen „Nicht-immunisierten Personen“ je nach Warnstufe begrenzt. Neu ist eine tägliche Testpflicht für ungeimpftes Krankenhaus- und Pflegepersonal. Außerdem will das Land die Boosterimpfungen deutlich ausbauen.

Darüber hinaus gelten folgende Veränderungen:
Allgemeines:
Die Regelung zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum entfällt. Gleiches gilt für die Personenbegrenzung (1 Person pro 5 qm), die bislang noch in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen galt.




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Weniger Beschränkungen im Freien:
Für Veranstaltungen im Außenbereich gibt es nur noch Beschränkungen, wenn die Teilnehmer feste Plätze einnehmen und eine Einlasskontrolle oder Ticketverkauf gegeben sind. In diesen Fällen gilt die Testpflicht. Die Begrenzung auf 25.000 Zuschauer entfällt. Nach dieser Regelung sind Martinsumzüge und Weihnachtsmärkte ohne Einschränkungen möglich, also ohne Abstand, ohne Maske und ohne 3G-Regeln.

Klare Regeln für den Innenbereich:
In den übrigen Bereichen (zum Beispiel Sport, Freizeit, Gastronomie, Kultur) beschränken sich die Schutzmaßnahmen auf den Innenbereich. Darüber hinaus sieht die 27. Corona-Bekämpfungsverordnung in Innenräumen relativ wenig Anpassungen vor. Hier bleibt es bei Veranstaltungen vor allem bei der 2G-plus-Regelung.

Hotellerie:
Die erlaubte Anzahl von 25, zehn oder fünf nicht-immunisierten Personen, die zum Wegfall des Abstandsgebots und der Maskenpflicht führt, wird künftig auch in Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes angewandt.

Alle Informationen dazu gibt es online. (PM/red)


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