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Nachricht vom 20.10.2021    

Stadtverwaltung bittet um Rücksicht an Feiertagen

Aus Rücksicht auf diejenigen Menschen, die an den sogenannten stillen Feiertagen im November einen Moment der Besinnung brauchen, bittet das Ordnungsamt der Stadt Neuwied Bürgerinnen und Bürger darum, die Feiertagsruhe zu respektieren. Veranstaltungen unterliegen gewissen Einschränkungen.

November. Der November ist traditionell der Monat der Stille und der inneren Einkehr. Es sind die Feiertage wie Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag (14. November), Totensonntag (21. November) und Buß- und Bettag (18. November). Viele halten inne und gönnen sich einen Moment der Ruhe, das gewinnt in unserer immer hektischer werdenden Zeit zunehmend an Bedeutung.

Die Sonn- und Feiertagsruhe ist in einem Landesgesetz geregelt. Darin sind unter anderem Einschränkungen für alle öffentlichen Veranstaltungen vorgesehen, die nicht dem Charakter dieser Feiertage entsprechen. Wer Zweifel hat, ob eine von ihm geplante Veranstaltung an diesen Tagen durchgeführt werden darf, sollte sich direkt an das Ordnungsamt der Stadt wenden. Es ist unter der E-Mail-Adresse ordnungsamt@neuwied.de oder per Telefon unter der Durchwahl 02631 802 332 zu erreichen.


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