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Nachricht vom 30.09.2021    

Bürger müssen an Bächen und Flüssen Sorgfaltspflichten beachten

Untere Wasserbehörde: Keine Anlagen ohne Genehmigung im Zehn-Meter-Gewässerschutzstreifen. Die Kreisverwaltung macht darauf aufmerksam, dass es Regeln an Bächen und Flussläufen gibt, die einzuhalten sind.

Foto: Kreisverwaltung

Region. Bedingt durch die Flutkatastrophe im Ahrtal und allgemein durch die sich häufenden Starkregen- und Hochwasserereignisse erhalten die Verbandsgemeinden und die Untere Wasserbehörde beim Landkreis Neuwied vermehrt Anrufe von besorgten Bürgern, die zum Beispiel von umgestürzten Bäumen in einem Bachlauf berichten oder Angst haben, dass durch Ansammlungen von Treibgut eine Überflutungsgefahr bestehen könnte.

Die Kreisverwaltung macht daher darauf aufmerksam, dass von jedem Einzelnen Sorgfaltspflichten zu beachten sind, um schädliche Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden: Abfälle und Grünschnitt dürfen nicht in oder am Gewässer entsorgt werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Benutzung eines Gewässers grundsätzlich der Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde bedarf.



Wasser darf nicht einfach zu Bewässerungszwecken oder zum Gartengießen entnommen und Gewässer dürfen nicht ohne behördliche Zulassung aufgestaut oder abgesenkt werden. Innerhalb eines Zehn-Meter-Gewässerschutzstreifens dürfen keine Anlagen (Zäune, Mauern, Stege, Brennholzlagerung, Grasschnitt, Gartenhäuschen, Spielgeräte oder ähnliches) ohne Genehmigung der Unteren Wasserbehörde errichtet werden. (PM)


Lokales: Neuwied & Umgebung
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