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Nachricht vom 20.09.2021    

Wahlhelfende sind bei der Bundestagswahl gesetzlich unfallversichert

Wenn am 26. September 2021 die 20. Bundestagswahl stattfindet, sind Bürger, die die Kommunen ehrenamtlich bei der Ausrichtung einer Wahl unterstützen, dabei gesetzlich unfallversichert. Kommt es bei der ehrenamtlichen Tätigkeit oder auf dem Weg dorthin zu einem Unfall, übernimmt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und wenn nötig auch für eine Rente.

Wahlhelfer sind gesetzlich unfallversichert. (Symbolfoto)

Region. Versichert sind zum Beispiel folgende Tätigkeiten der Wahlhelfer:
* Die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, bei denen Informationen zur Erfüllung der ehrenamtlichen Tätigkeit vermittelt werden.
* Tätigkeiten am jeweiligen Wahltag wie zum Beispiel Öffnung und Schließung des Wahllokals, Ausgabe der Stimmzettel, Überprüfung der Wahlberechtigung, Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels, Auszählung der Stimmzettel.
* Die Vor- und Nachbereitungen des Wahltages, das können zum Beispiel eine Vorbesprechung vor Wahllokalöffnung oder danach das Aufräumen im Wahllokal sein.
* Die mit den Wahlhilfe-Tätigkeiten verbundenen unmittelbaren Hin- und Rückwege.

Welche Aspekte bei der Organisation und Einrichtung der Wahllokale und am Wahltag selbst - insbesondere mit Blick auf die Corona-Pandemie - zu berücksichtigen sind, hat die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hier zusammengefasst. (PM)


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