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Nachricht vom 17.09.2021    

Großraumtransporte auf Rastplatz Montabaur stillgelegt

Die Schwerverkehrs-Kontrolleure der Verkehrsdirektion Koblenz kontrollierten in der Zeit von Montag, 13. bis zum Donnerstag, 16. September den gewerblichen Güterverkehr auf verschiedenen Rast- und Parkplätzen entlang der Autobahnen.

Ladung war zu hoch und zu breit. Fotos: Polizei

Montabaur. Hierbei wurden Fahrzeuge und Personen in Bezug auf die jeweils für die Beförderungsart einzuhaltenden Vorschriften überprüft. Ein besonderer Fokus lag auf der Prüfung der vorgeschriebenen Ladungssicherung, da verlorene oder verrutschte Ladungen immer wieder gefährliche Situationen und Unfälle als Folge nach sich ziehen.

Insgesamt nahmen die Kontrolleure 13 LKW intensiv unter die Lupe. Obwohl erfreulicherweise keine Verstöße in Bezug auf die Sicherung der jeweiligen Ladungen festgestellt wurden, so waren doch Verstöße in anderen Bereichen feststellbar.

Neben zwei Anzeigen wegen Überholens im Überholverbot und Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h kam es am Donnerstag, 16. September auf der A3, Rastplatz Sessenhausen zu einer Untersagung der Weiterfahrt bei einem Transporter eines südosteuropäischen Unternehmens. Das mit Stückgut beladene Fahrzeug war um 15 Prozent überladen und der Fahrer durfte die Fahrt erst fortsetzen, nachdem ein Teil der Ladung auf ein anderes Fahrzeug umgeladen war. Er wurde angezeigt und musste eine Sicherheitsleistung hinterlegen.




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Bereits am Dienstag, 14. September wurden auf der A3, Rastplatz Montabaur zwei Großraumtransporte eines osteuropäischen Unternehmens kontrolliert und stillgelegt. An beiden Fahrzeugkombinationen wurden technische Mängel, unter anderem an Reifen, Beleuchtung und Anhängevorrichtung, festgestellt. Die mit Bürocontainern beladenen Transporte hatten zudem ladungsbedingt eine Breite von drei Metern und zeigten eine Höhe von bis zu 4,40 Metern. Die nach der Straßenverkehrsordnung maximal zulässige Breite war demzufolge um 0,45 Meter, die zulässige Höhe um 0,40 Meter überschritten. Eine Ausnahmegenehmigung für die Normabweichungen konnte im Rahmen der Kontrolle nicht vorgelegt werden.

Aufgrund der fehlenden Genehmigung und der Fahrzeugmängel wurde die Weiterfahrt direkt untersagt und erst nach Herstellung eines vorschriftskonformen Zustandes wieder gestattet. Fahrer und Unternehmen erwarten jetzt Anzeigen. Zudem werden gegenüber der Firma vermögensabschöpfende Maßnahmen geprüft, wobei diese im Ergebnis möglichenfalls dazu führen, dass der gesamte Frachtlohn eingezogen wird. (PM)



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