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Nachricht vom 08.09.2021    

Gefahrguttransport mit giftiger Fracht wurde stillgelegt

Am Dienstag, dem 7. September 2021 überprüften die Schwerverkehrskontrolleure der Verkehrsdirektion Koblenz gegen 10 Uhr auf der A 3 in der Gemarkung Dierdorf, dann Rastplatz Sessenhausen, einen aus den Niederlanden kommenden Sattelzug, an welchem orangefarbene Warntafeln angebracht waren.

Die Fässer mit giftiger Fracht waren nicht gesichert. Foto: Polizei

Sessenhausen. Da die Warntafeln das Fahrzeug als Gefahrguttransport kennzeichneten, war es für die Kontrolleure absehbar, dass die Kontrollmaßnahme aufgrund der zu prüfenden gefahrgutrechtlichen Vorschriften einen höheren Zeitaufwand erforderte. Für den Fahrer dauerte die Maßnahme dann jedoch noch deutlich länger, denn für diesen war die Fahrt an der Kontrollstelle zu Ende.

Die Prüfung der Ladepapiere ergab zunächst, dass die Ladung aus circa 15 Tonnen Stückgut bestand und an diverse Empfänger in Deutschland ausgeliefert werden sollte. Neben den verschiedenen Mischgütern wurden jedoch auch nahezu sieben Tonnen an Gefahrgut befördert. Hierbei wurden unter anderem in einem Großgebinde und einer Vielzahl von Kartonagen über vier Tonnen eines umweltgefährdenden festen Stoffes und in 14 Stahlfässern insgesamt über 2.500 kg eines giftigen, organischen flüssigen Stoffes transportiert.

Aber nicht nur, dass den Beamten bei der weiterführenden Kontrolle auffiel, dass eine der orangefarbenen Warntafeln unvorschriftsmäßig befestigt war. Ein Blick auf die Ladefläche zeigte eine insgesamt mehr als mangelhafte Ladungssicherung.



Gravierend war hierbei insbesondere die Feststellung, dass die mit flüssigem Gefahrgut befüllten Stahlfässer übereinandergestapelt waren und aufgrund bestehender Ladelücken und fehlender Spanngurte bei einer Bremsung jederzeit hätten verrutschen oder beschädigt werden können. Ein eventueller Austritt des giftigen Gutes hätte nicht unerhebliche Bergemaßnahmen und Gefahren für die Allgemeinheit nach sich gezogen. Da die strengen gefahrgutrechtlichen Ladungssicherungsvorschriften nicht beachtet wurden, wurde dem Fahrer die Weiterfahrt direkt untersagt.

Erst nach ordnungsgemäßer Befestigung der orangefarbenen Warntafel und nach vorschriftenkonformer Sicherung der Ladung wurde die Fahrt wieder gestattet. Sowohl den Fahrzeugführer, als auch Beförderer und Verlader erwarten jetzt entsprechende Anzeigen. (PM)



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