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Nachricht vom 01.09.2021    

Mann aus VG Dierdorf wegen brutaler Vergewaltigung angeklagt

Von Wolfgang Rabsch

Was der Oberstaatsanwalt im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Koblenz mit seiner Anklage vorlas, war nichts für schwache Nerven und offenbarte einen erschütternden Blick in die Abgründe menschlichen Handelns.

Landgericht Koblenz. Foto: Wolfgang Rabsch

Koblenz. Vorab ist zu erklären, dass der Artikel nicht alles wiedergeben kann, was in der Hauptverhandlung vor der 12. Strafkammer gesprochen wurde, jedoch sind manche Beschreibungen unumgänglich, um die Verwerflichkeit der Taten zu beschreiben.

Was wirft die Staatsanwaltschaft Koblenz dem Angeklagten vor?
Der heute 40-jährige Mann aus einem Ort in der VG Dierdorf soll an seinem weiblichen Opfer in mehreren Fällen sexuelle Handlungen vorgenommen haben, und es unter Anwendung von Gewalt gegen seinen Willen zum Beischlaf gezwungen haben, wobei der Geschlechtsverkehr häufig anal durchgeführt wurde. Zudem hat der Angeklagte die Zeugin massiv bedroht, falls sie ihn anzeigen würde. An einem anderen Tattag rannte er hinter der Zeugin her, die vor ihm flüchtete, packte sie von hinten und würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit.

Die Details der Anklage sind erschütternd brutal, deshalb ist hier die Anklage auf das Wesentliche reduziert. Zur Person gab der Angeklagte an, dass er ein Adoptivkind sei, weil er seine Mutter bei einem Verkehrsunfall verloren habe. Er hat mit Problemen den Hauptschulabschluss erreicht, danach verschiedene Lehren abgebrochen. Sein Leben sei aus den Fugen geraten, als er erfuhr, dass „sein“ Kind, welches aus einer Beziehung stammte, nicht von ihm sei.

Er sprach dem Alkohol und den Drogen zu, daraus resultierten auch zwölf Vorstrafen, wie das Bundeszentralregister auswies. Gelegenheitsarbeiten waren an der Tagesordnung, nun ist er aus dem Westerwald weggezogen, um in den neuen Bundesländern einen Neustart zu wagen. Seit 2017 sei er drogenfrei. Die Strafliste enthielt zwölf Eintragungen, unter anderem wegen Handel treiben mit Betäubungsmittel, Nötigung und gefährlicher Körperverletzung.

Rechtsanwältin Hardt, die dem Angeklagten als Pflichtverteidigerin beigeordnet wurde, erklärte, dass ihr Mandant nicht aussagen werde, aber alle Tatvorwürfe bestritten werden. Zunächst wurden zwei Polizistinnen vernommen, die über den Verlauf der Ermittlungen berichteten, sie hatten den Eindruck, dass man den Aussagen der Geschädigten Glauben schenken konnte.

Dies sagte die betroffene Frau aus
Nun stand die Vernehmung der geschädigten Zeugin an, die gebeten hatte, nicht im Beisein des Angeklagten vernommen zu werden, da sie von ihm bedroht worden sei und auch ihre neue Anschrift anonym bleiben soll. Aus diesem Grund wurde sie per Videoschalte im Gerichtssaal vernommen. Sie schilderte zunächst, dass sie den Angeklagten während einer Therapie in Waldbreitbach kennengelernt habe. Da sie nach Ende der Therapie keine Wohnung hatte, nahm sie das Angebot des Angeklagten an, in ein Zimmer im Haus seiner Mutter einzuziehen. Sie sei dann auch in das Haus gezogen und habe einen eigenen Mietvertrag abgeschlossen. Das Verhältnis zum Angeklagten sei zunächst rein freundschaftlich gewesen, doch dann habe er ihr die Bankkarte und ihren Autoschlüssel abgenommen, mit der Karte hat er ihr Krankengeld abgehoben, um Drogen und Alkohol zu kaufen.



Die Zeugin weiter: „Es kam dann auch zu ersten einvernehmlichen sexuellen Kontakten, doch wenn der Angeklagte auf Drogen war oder Alkohol getrunken hatte, veränderte er sich total, wurde aggressiv und gefühllos. Er behandelte mich wie eine Sklavin, sperrte mich sogar ein. Das Schlimmste jedoch waren die Vergewaltigungen, die ich über mich ergehen lassen musste. Er zwang mich zum Oral-Sex bis zum Samenerguss oder fesselte mich, indem er meine Hände und Füße hinter meinem Rücken zusammenband, und mich dann anal vergewaltigte. Ich versuchte mich vergebens zu wehren, wenn er fertig war, ließ er mich wortlos liegen und ging weg. Der Angeklagte bedrohte mich massiv, er habe den Deckel zu meinem Sarg, außerdem seien meine Kinder nicht sicher, und er habe Freunde in der rechten Szene, wenn ich ihn anzeigen würde. Ein anderes Mal versuchte der Angeklagte mit mehreren Fingern und sogar mit der ganzen Hand in meine Körperöffnungen einzudringen. Ich hatte starke Schmerzen und blutete sogar im Intimbereich.“

Auf weitere Einzelheiten der rund sieben Stunden dauernden Vernehmung wird an dieser Stelle verzichtet. Mehrere Fluchtversuche misslangen, beim letzten Versuch holte der Angeklagte die Zeugin ein, schlug auf sie ein und würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit, sie musste sogar ins Krankenhaus nach Dierdorf gebracht werden. Erst als ein Freund, dem sie sich anvertraute, die Polizei rief, konnte ihr Martyrium beendet werden.

Nach der langen Vernehmung wurden noch zwei Zeugen vernommen, die sich häufig in dem Haus aufhielten, jedoch angeblich nicht viel von dem Geschehen mitbekommen haben wollten. Im Fortsetzungstermin soll die Psychologin ihr Gutachten hinsichtlich des Angeklagten erstatten, auch sollen noch weitere Zeugen vernommen werden.

Es ist verwunderlich, dass der Angeklagte nicht in U-Haft genommen wurde, da bei einer Verurteilung mit einer relativ hohen Haftstrafe zu rechnen ist, somit könnte der Anreiz der Fluchtgefahr gegeben sein. Zudem besteht Verdunklungsgefahr, da der Angeklagte die Zeugin bedroht hat und somit Einfluss auf ihr Aussageverhalten nehmen wollte.
Wolfgang Rabsch


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