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Nachricht vom 18.08.2021    

Sieben-Tage-Inzidenz in MYK drei Tage in Folge über 35

Die Anzahl aktiver Corona-Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Mayen-Koblenz liegt damit derzeit bei 281, davon 169 im Landkreis. Die Inzidenz beträgt laut Landesuntersuchungsamt für den Landkreis Mayen-Koblenz: 46,6. Ab Freitag gelten Einschränkungen.

Bendorf. Da der Landkreis Mayen-Koblenz sowie die Stadt Koblenz seit dem 16. August drei Tage in Folge bei einer Inzidenz über 35 liegen, gelten ab Freitag, 20. August, 0 Uhr, gemäß der aktuell gültigen 24. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz folgende Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie:

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 350 Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind gemäß Paragraf 3 Absatz 5 nicht mehr zulässig.

Veranstaltungen im Freien mit mehr als 500 Zuschauern oder Teilnehmern, die in einem Stadion oder einer ähnlichen Örtlichkeit mit festen Sitz- oder Tribünenplätzen stattfinden oder die auf einem abgrenzbaren Veranstaltungsort stattfinden sind gemäß Paragraf 3 Absatz 6 und 7 nicht mehr zulässig.



An Schulen gilt wieder eine Maskenpflicht im Unterricht. Das geht aus Paragraf 12 Absatz 3 hervor. Hiervon betroffen sind beispielsweise auch aktuell an den Einrichtungen stattfindende Angebote in den Sommerferien, wie Ferienschule und Feriensprachkurse.

Die Maßnahmen können nach der aktuell gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes erst zurückgenommen werden, wenn die vom Landesuntersuchungsamt ausgewiesene Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 35 liegt.

Weiterführende Statistiken und Auswertungen zu einzelnen Städten, Verbands- und Ortsgemeinden findet man unter www.kvmyk.de/coronastatistiken.


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