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Nachricht vom 04.08.2021    

Schutzmaßnahmen nach Starkregen in VG Bad Hönningen prüfen

Die CDU/FDP-Fraktion im Verbandsgemeinderat Bad Hönningen hat einen Antrag auf Überprüfung der Bachläufe in der Verbandsgemeinde und auf Darstellung der bestehenden und geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen in den Seitentälern zum Rhein gestellt.

Symbolfoto

Bad Hönningen. Außerdem soll das Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz die Festigkeit der Rheinhänge prüfen. Die katastrophalen Ereignisse im Ahrtal haben gezeigt, dass aufgrund von Klimaveränderungen verstärkt Hochwasser und Starkregenfolgen in unserem rheinischen Schiefergebirge zu befürchten sind.

In der Verbandsgemeinde Bad Hönningen gibt es insgesamt zwölf Bachläufe, die aus Seitentälern zum Rhein verlaufen. Das sind der Ariendorfer Bach, der Moorbach, die Eichhöll und der Staierbach in der Stadt Bad Hönningen, Bahlsbach, Nassenbach und Kaltenbach mit einem Zulauf aus dem Gaulental in der Ortsgemeinde Rheinbrohl, Hammersteiner Bach und Kehrbergbach in Hammerstein sowie Oltersbach, Gersterbach und Mühlbach in Leutesdorf. Die CDU/FDP-Fraktion beantragt, dass alle Bachläufe soweit noch nicht geschehen zusammen mit Fachleuten begutachtet werden, ob bei Starkregen eine Hochwassergefahr von diesen Bächen ausgeht, und „inwieweit wir durch den Bau von Dämmen und Rückhaltebecken zusätzliche Vorkehrungen treffen müssen, um die Bevölkerung zu schützen“.

Die Fraktion schlägt vor, eine kompakte Bestandsaufnahme über die Maßnahmen und Vorkehrungen in der Verbandsgemeinde in Sachen Hochwasserschutz und Starkregenereignisse zu veröffentlichen. Diese Bestandsaufnahme sollte sowohl die bestehenden Maßnahmen und die zurzeit in den Seitentälern der VG geplanten beziehungsweise im Bau befindlichen umfassen sowie einen Zeitplan, wann diese abschließend verwirklicht werden.



In diesem Zusammenhang muss auch das Warnsystem in der Verbandsgemeinde geprüft, aktualisiert und mit allen wichtigen Partnern und Firmen wie Kandelium abgestimmt werden. Die CDU/FDP-Fraktion beantragt dazu die Prüfung, ob das System nicht doch wieder durch Sirenen ergänzt werden muss. Besonders wichtig ist die Information der Bevölkerung, wann, wie und wovor mit welchen Mitteln gewarnt wird. Es sollte vierteljährlich geprobt werden, damit die Menschen die Signale erkennen und einordnen können. Das gesamte Warnsystem muss veröffentlicht werden und so dargestellt sein, dass es auch in den sozialen Netzwerken eingestellt werden kann und auf einem DIN-A4-Blatt oder in einem Flyer griffbereit in jedem Haushalt liegt.
(PM)


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