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Nachricht vom 01.08.2021    

Biergarten statt Wied in Flammen

Auch in diesem Jahr fällt die Waldbreitbacher Kirmes rund um das Großfeuerwerk „Wied in Flammen“ aus. Die Großveranstaltung, die jährlich rund 10.000 Besucher am dritten Augustwochenende in das Herz des Wiedtals lockt, kann coronabedingt nicht stattfinden.

Wied in Flammen muss leider ausfallen. Archivfoto: Wolfgang Tischler

Waldbreitbach. Daher hat sich der Junggesellenclub „Gemütlichkeit“ entschieden, als Alternative wieder den „Biergarten an der Wied“ zu veranstalten. Im letzten Jahr durfte der Junggesellenclub zu Mariä Himmelfahrt an der Wiedpromenade rund 500 Gäste in Waldbreitbach begrüßen.

Auch in diesem Jahr wollen die Junggesellen einladen, unter einer fröhlichen und gemütlichen Biergartenatmosphäre, die Waldbreitbacher Kirmes im kleinen Rahmen zu feiern. Dazu sind pro Veranstaltungstag (Samstag, 14. und Sonntag, 15. August) jeweils 500 Besucher zugelassen. Die Anzahl der verfügbaren Tickets ist dahingehend begrenzt.

Die Eintrittskarten für den Biergarten sind bei den offiziellen Vorverkaufsstellen, der VR-Bank und der Sparkasse Waldbreitbach erhältlich. Der Preis für die Karten beläuft sich auf fünf Euro für den Samstag und drei Euro für den Sonntag. Ab Freitag, den 30. Juli sind die Karten im Vorverkauf erhältlich.

Der Einlass für den 14. August ist um 16 Uhr. Im Anschluss wird DJ Julian Engels unter einer außergewöhnlichen Soundkulisse die Menge an der Wied bis in die späten Abendstunden zum Feiern bringen.



Am Sonntag findet nach dem Kirchgang ab 12 Uhr der traditionelle Frühschoppen mit dem „Wiedklang“ statt. Gegen 14 Uhr erfolgt zudem der Tanz der diesjährigen Maikönigspaare. Die große Verlosung findet um 16 Uhr statt. Anschließend wird mit Frank „Faxe“ Kötting und seinem Live-Musik-Programm der gemütliche Biergarten seinen Abschluss finden.


Der Junggesellenclub weist als Veranstalter darauf hin, den Einlass auf das Veranstaltungsgelände nur für Personen gewähren darf, die die „3-G-Regel“ erfüllen. Demnach sind nur Geimpfte, Genesene und auf das Corona-Virus getestete Personen bei der Veranstaltung zugelassen. Die Junggesellen stellen eine Teststation im gegenüberliegenden Kolpinghaus zur Verfügung. Der Test dauert nur wenige Minuten. Die entsprechenden Nachweise werden am Einlass durch den Veranstalter und dem Sicherheitspersonal kontrolliert. Die Testpflicht (3-G-Regel) greift für alle Besucher ab 14 Jahren. Weiterhin sind die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten. In sämtlichen Wartebereichen (Einlass, Bonkasse, sanitäre Einrichtungen et cetera) herrscht zudem die Maskenpflicht.


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