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Nachricht vom 15.06.2021    

Ruhezeiten bei Aufenthalten und Arbeiten im Freien beachten

Auch in den Sommermonaten sind die geschützten Ruhezeiten einzuhalten. Wenn sich Nachbarn durch laute Garten- und Grillfeste oder Arbeiten belästigt fühlen, wird viel zu oft gestritten und folgen gerichtliche Auseinandersetzungen.

Der Rasenmäher ist immer wieder ein Streitpunkt. Symbolfoto: Wolfgang Tischler

Bad Honnef. Das Ordnungsamt der Stadt Bad Honnef macht die Bürger auf die rechtlichen Bestimmungen aufmerksam: Zum Schutz der Nachtruhe sind nach dem Landesimmissionsschutzgesetz von 22 bis 6 Uhr Betätigungen verboten, die diese Ruhe stören. Außerdem ist der Betrieb von Geräten sowie sonstige Betätigungen, die ruhestörende Geräusche verursachen, nur an Werktagen in der Zeit von 7 bis 13 Uhr und von 15 bis 20 Uhr gestattet. Tongeräte (Plattenspieler, Radio, Smartphone-Apps etc.) dürfen nur in einer Lautstärke genutzt werden, so dass andere nicht gestört werden.

Die guten nachbarschaftlichen Beziehungen sollten nicht durch Ruhestörungen getrübt werden. Die schöne Zeit der Sommermonate und der Aufenthalt im Freien lassen sich, wenn Rücksicht genommen wird, noch einmal so gut genießen.


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