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Nachricht vom 01.06.2021    

Kreis und Stadt erhöhen Förderbeträge für Jugendarbeit

Kreis und Stadt Neuwied werden Angebote der Träger in der Jugendarbeit wie Ferienfreizeiten und Gruppenleiterschulungen im Jahr 2021 in besonderem Maße fördern. Die bis zum 31. Dezember 2021 geltenden Erhöhungen haben die Jugendhilfeausschüsse von Kreis und Stadt unlängst beschlossen.

Neuwied. Landrat Achim Hallerbach und Neuwieds Bürgermeister Peter Jung sind froh über die verbesserten Förderungen, die bereits Maßnahmen in den Pfingstferien einbezogen haben und von denen insbesondere die zahlreichen Angebote in den Sommer- und Herbstferien profitieren werden. Kreis und Stadt wollen so dabei helfen, die Herausforderungen und Mehrkosten der Anbieter, die während der Corona-Pandemie entstanden sind, zu kompensieren. Dabei sind vor allem die verpflichtenden Hygienestandards und der erhöhte Personalaufwand zu nennen.

„In Verbindung mit den Regelungen des Landes, die ebenfalls erhöhte Förderungen für die Zeit der Pandemie beinhalten, ergeben sich für Anbieter der Jugendarbeit in Kreis und Stadt nun nennenswerte Verbesserungen. So profitieren im Bereich Soziale Bildung und Freizeit jetzt bereits auch Angebote mit mindestens fünf Teilnehmern, bisher sieben, von der Förderung“, unterstreichen Landrat Hallerbach und Bürgermeister Jung.

Zudem richtet sich auch die Förderung der Betreuer an dieser neuen Mindestteilnehmerzahl aus, so dass pro fünf Teilnehmer eine Betreuungskraft mitgefördert wird. Die Förderbeträge für Teilnehmer und Betreuer werden je Tag und Teilnehmer bei Maßnahmen ohne Übernachtung von 1,50 auf 2 Euro angehoben, bei Maßnahmen mit Übernachtung steigt die Förderung von bislang 1,50 auf 3 Euro.




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Auch die Einzelförderung im Bereich Soziale Bildung und Freizeit wurde verbessert. „So können Kinder von Geringverdienern oder aus Familien, die soziale Leistungen beziehen, besonders gefördert werden, um die Teilnahme an Ferienfreizeiten mit oder ohne Übernachtung zu ermöglichen“, unterstreichen Hallerbach und Jung. In diesem Jahr ist die Förderung bei den Angeboten mit Übernachtung bereits ab fünf Tagen Dauer möglich, bislang lag die Grenze bei zehn.

Profitiert hat ebenfalls die Aus- und Weiterbildung, da die Förderung von Gruppenleiterschulungen angehoben wurde. Der Förderbetrag bei Schulungen ohne Übernachtung beträgt nun 5 Euro pro Teilnehmer und Seminartag (bisher 3 Euro), bei Angeboten mit Übernachtung sind es jetzt 7 Euro (bisher 4 Euro).

Für weitere Informationen stehen bei der Kreisjugendpflege Aileen Falkenburg, Telefon 02631 803 437, sowie Franlin Toma, Telefon 02631 803 442, und beim Stadtjugendamt im Kinder- und Jugendbüro Sylvia Doherr, Telefon 02631 802 170, zur Verfügung.


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