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Nachricht vom 01.06.2021    

Kreisverwaltung Neuwied: Klarstellungen zur LUCA-App

Der Kreis Neuwied ist an die LUCA-App angeschlossen. Das bringt vor allem Gastronomen und ihren Kunden immense praktische Vorteile (Zettelwirtschaft adé), vereinfacht aber auch für das Gesundheitsamt die Kontaktnachverfolgung im Fall einer Infektion.

Die Luca-App ist im Kreis Neuwied aktiv. Symbolfoto

Kreis Neuwied. Dennoch gibt es einige Bedenkenträger, die anführen, dass die App unsicher sei. Dazu verweisen wir auf eine Stellungnahme des Deutschen Landkreistags:
Die Behauptung, über LUCA könnten schädliche CSV-Dateien ins Gesundheitsamt kommen, ist nicht korrekt. Sowohl Sormas als auch das LUCA-System verhindern dies. Sormas prüft importierte Daten, und LUCA verhindert eine ,Code Injection‘ und filtert zusätzlich aktiv nach der erfolgten Entschlüsselung nach den hierfür entwickelten OWASP Kriterien entsprechende Inhalte heraus.

Zur Behauptung einer Hacker-Gruppe, das LUCA-System sei gehackt worden, stellen wir fest, dass dies ebenfalls nicht richtig ist. Tatsächlich wird auf bekannte Missbrauchsmöglichkeiten hingewiesen, die mit Weiterentwicklungen erschwert werden. Uns ist wichtig, dass Maßnahmen, die Missbrauch verhindern, im Verhältnis stehen müssen zu dem potenziellen Schaden und dem Grundsatz der Datensparsamkeit.

Weiter gibt es Nachfragen, warum wir LUCA verwenden und nicht die bereits vorhandene Corona-Warn-App. Auch dazu verweisen wir auf den Landkreistag, der deutlich macht, dass es zwei Systeme sind, die sich ergänzen:
LUCA unterstützt die Gesundheitsämter bei der digitalen Kontaktnachverfolgung. Sobald das Gesundheitsamt die Pflichtmeldung über einen Infektionsfall von Ärzten erhält, startet es die Kontaktnachverfolgung. Nutzt die positiv getestete Person die LUCA-App, kann sie ihre persönliche Besuchshistorie mit dem Gesundheitsamt teilen und das Gesundheitsamt kann per Mausclick die Daten der besuchten Locations anfragen. Nach einer individuellen Risikobewertung durch die Ärzte des Gesundheitsamts können die zur relevanten Zeit anwesenden Kontaktpersonen innerhalb der App gewarnt und informiert werden. So können Infektionsketten von Ärzten des Gesundheitsamtes zurückverfolgt werden und Clusterinfektionen identifiziert werden.



In der Corona-Warn-App startet der positiv getestete Bürger den Warnprozess. Erhält er vom Testlabor ein positives Ergebnis, kann dieses innerhalb der App geteilt werden. Die Corona-Warn-App informiert die Nutzer dann per Mitteilung, wenn sie sich in der Vergangenheit für eine bestimmt Zeit in der Nähe der Corona-positiven Person aufgehalten haben.

Gibt es eine Übereinstimmung wird in einem mehrstufigen Verfahren das Übertragungsrisiko bestimmt und – sofern definierte Schwellenwerte überschritten wurden – der Nutzer über die mögliche Risikobewertung informiert. Persönliche Daten wie Name oder Kontaktinformationen werden nicht erhoben. Insofern liegen auch keine Daten vor, die mit den Gesundheitsämtern geteilt werden könnten.

Laut Bundesgesundheitsministerium ist die Corona-Warn-App daher vor allem für private treffen geeignet und LUCA für Bereiche des öffentlichen Raums, in denen laut Corona-Schutzverordnung eine Dokumentationspflicht existiert.
(PM)


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