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Nachricht vom 29.05.2021    

Verkehrsgefährdung: Audi TT überholt Radfahrer mit minimalem Seitenabstand

Am Freitag, den 28. Mai gegen 14:50 Uhr wurde ein Fahrradfahrer auf der K17 in der Ortslage St. Katharinen bei einem Überholvorgang durch einen PKW Audi TT genötigt und gefährdet.

St. Katharinen. Der Audi überholte den Fahrradfahrer laut Zeugenangaben mit einem Seitenabstand von nur wenigen Zentimetern mit überhöhter Geschwindigkeit und trotz Gegenverkehrs. Der 78-jährige Fahrradfahrer wurde durch den Verkehrsvorgang erheblich gefährdet.

Die Polizei möchte in diesem Zusammenhang nochmals darauf hinweisen, dass bei einem Überholvorgang der Abstand zu Radfahrern, Fußgängern und Elektro-Kleinstfahrzeugen innerorts mindestens 1,50 Meter und außerorts mindestens zwei Meter beträgt. Der Seitenabstand ist aufgrund der immanenten Gefährdungslage unbedingt einzuhalten.

Sachdienliche Hinweise zu der Gefährdung des Radfahrers bitte an die Polizeiinspektion Linz am Rhein, Telefon 02644/9430 oder pilinz.wache@polizei.rlp.de



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