Verstöße gegen Coronaauflagen, Betäubungsmittel- und Waffengesetz
In der Nacht von Sonntag auf Pfingstmontag wurden der Polizei mehrere Verstöße gegen die aktuell geltenden Auflagen bekannt. Es wird dringend empfohlen die bestehenden Regeln einzuhalten.
Linz. So verhielt sich eine Gruppe junger Männer im Alter zwischen 19 und 21 Jahren in der Ortslage Rheinbreitbach übermäßig laut in der Öffentlichkeit. Die Personen aus unterschiedlichen Haushalten hörten laut Musik und missachteten jegliche Abstandsgebote und Kontaktbeschränkungen. Gegen sie wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Bei einer Person wurden zudem geringe Mengen Amphetamin sichergestellt. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eröffnet.
In der Ortslage Bad Hönningen feierte eine größere Personengruppe lautstark im Bereich der Rheinpromenade. Die stark alkoholisierten Personen aus Neuwied und Bad Hönningen missachteten dabei geltende Auflagen und Beschränkungen. Einer Person konnte zudem ein Teleskopschlagstock zugeordnet werden. Ein Teleskopschlagstock gilt als Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Das Mitführen ist verboten. Der Gegenstand wurde sichergestellt und gegen den Eigentümer ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eröffnet.
Die Polizei möchte nochmal ausdrücklich auf die bestehende Regelungslage hinweisen. Nach der aktuell geltenden 21. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum grundsätzlich nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands oder zusätzlich mit Personen eines weiteren Hausstands, höchstens jedoch mit insgesamt fünf Personen, gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen im öffentlichen Raum ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten.
(PM)
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