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Nachricht vom 23.05.2021    

Stadtratssitzung Neuwied wird künftig live übertragen

Von Wolfgang Tischler

Seit über sechs Jahren kämpfte die AfD im Neuwieder Stadtrat dafür, dass Stadtratssitzungen dauerhaft in Echtzeit im Internet in einem sogenannten „Livestream" verfolgt werden können. Zum Thema brachte die Partei in den vergangenen Jahren insgesamt drei Anträge ein.

Künftig können die Bürger bei der Stadtratssitzung über einen Livestream dabei sein. Archivfoto: Eckhard Schwabe

Neuwied. In der jüngsten Sitzung des Stadtrates Neuwied wurde der Livestream nun in der Hauptsatzung verankert. Die AfD zeigt sich darüber erleichtert und erhofft sich dadurch mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz in der Kommunalpolitik. Fraktionssprecher René Bringezu erklärte anschließend: „Grundsätzlich war die jüngst abgehaltene Stadtratssitzung ein guter Tag für die Transparenz! Es ist ein großer Erfolg für uns, dass nun grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt die Sitzungen des Rates live verfolgen können. Gerade für Menschen mit Behinderungen und für unsere Älteren war der Weg zum Heimathaus umständlich."

Nicht durchringen konnte sich der Stadtrat die Aufzeichnung der jeweiligen Sitzung noch für weitere 14 Tage im Netz stehen zu lassen, wie von der AfD beantragt. „Daher werden wir ab sofort in jeder Sitzung des Stadtrates beantragen, dass die jeweiligen Sitzungen noch ein paar weitere Tage für unsere Berufstätigen abrufbar sind", lässt Bringezu nach der Sitzung wissen, denn in der Satzung ist diese Möglichkeit verankert. Sie muss aber jeweils beschlossen werden.

Bild- und Tonübertragungen von Stadtratssitzungen (Satzung)

In den öffentlichen Sitzungen des Stadtrates sind durch diesen veranlasste Ton- und Bildübertragungen zulässig. Die Übertragung erfolgt im Internet als Livestream mit folgenden Maßgaben:
a) Die Übertragung der Sitzung darf den Ablauf und die Ordnung der Sitzung nicht stören.
b) Eine Aufnahme von Zuschauern ist nicht zulässig.
c) Aufnahmen von Personen, die an der Sitzung teilnehmen, ohne Ratsmitglied zu sein (zum Beispiel Mitarbeiter der Stadtverwaltung und ihrer Gesellschaften, Ortsvorsteher, Beiratsmitglieder, Sachverständige, Einwohner im Rahmen der Einwohnerfragstunde) dürfen nur mit Einwilligung dieser Personen übertragen werden. Andernfalls wird die Übertragung für den Zeitraum des Wortbeitrages des Redners/der Rednerin unterbrochen.
d) In Einzelfällen kann der Stadtrat beschließen, dass eine Sitzung oder Teile einer Sitzung nicht übertragen werden.



Ton- und Bildaufnahmen sowie Ton- und Bildübertragungen von Ratsmitgliedern durch Presse, Rundfunk und ähnliche Medien mit dem Ziel der Veröffentlichung sind in öffentlicher Sitzung des Stadtrates und seiner Ausschüsse zulässig, sofern ein Ratsmitglied nicht ausdrücklich widerspricht.

Der Stadtrat kann beschließen, dass Aufzeichnungen auch nach Beendigung der Sitzung im Internet abrufbar sind. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Rechte, insbesondere das Recht am eigenen Bild und der Datenschutz, von den vorstehenden Regelungen unberührt.
woti


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