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Nachricht vom 26.04.2021    

Gigabitförderung: Aufruf zur Teilnahme der förderfähigen Betriebe

Demnächst wird das Bundesverkehrsministerium eine Richtlinie zum Ausbau von Gigabitanschlüssen veröffentlichen. Die Verbandsgemeinde (VG) Puderbach wird sich über den Landkreis Neuwied am Förderprogramm beteiligen. Hierzu ist dem Landkreis Neuwied eine Liste förderfähiger Anschlussadressen zu melden.

Symbolfoto

Puderbach. Auf der Grundlage des letzten Entwurfes von Anfang März 2021 können - vorbehaltlich der Ergebnisse der Markterkundung - aus fördertechnischer Sicht aufgenommen werden:
Privathaushalte unterhalb des Schwellenwertes von 100Mbit/s. Hierbei ist auf die Einschränkung in Punkt 5.2 der Förderrichtlinie (Einbezug von allen Teilnehmern des förderfähigen Gemeindegebietes) zu achten.

Unternehmen mit mindestens drei Mitarbeitern und weniger als 125 Mitarbeitern und gleichzeitig mit höchstens 25 Millionen Euro Jahresumsatz und höchstens 21,5 Millionen Euro Bilanzsumme. Dies gilt für Unternehmen in und außerhalb von Gewerbe/Industriegebieten.

Landwirtschaftliche Betriebe unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Hier sind die Einschränkungen unter Punkt 5.2 (schwer erschließbare Einzellagen*) der Förderrichtlinie zu beachten.

Durchschnittskalkulationen haben ermittelt, dass der Ausbau eines Gigabitanschlusses im Schnitt 10.000 Euro kosten wird. Das Förderprogramm sieht eine Bezuschussung von 90 Prozent der Kosten vor.



Zur Vermeidung von Neiddebatten bei der Auswahl einzelner Betriebe sowie auf Grund einer möglichen, umfangreichen Belastung des kommunalen Haushaltes bei der Meldung zu vieler Adressen hat sich die VG dazu entschlossen, mittels Vertrag, allen Unternehmen nach Ziffer 2 und 4*, bei Übernahme des Eigenanteils von. 1.000 Euro an der Förderung zum Gigabitausbau die Teilhabe zu ermöglichen.

Die Musterverträge können bei folgenden Kontakten eingeholt werden:
Fabian Kaul, fabian.kaul@puderbach.de, Telefon 02684/858-301
Stephan Hoffmann, stephan.hoffmann@puderbach.de, Telefon 02684/858-304
Anträge sind bis zum 9. Mai 2021 einzureichen. Nach Fristablauf ist eine Teilnahme am Gigabit-Förderprogramm leider nicht mehr möglich.

*Bei schwer erschließbaren Einzellagen wird die Förderung des Bundes auf diesen Trassenabschnitt oder auf das Zweieinhalbfache der durchschnittlichen Kosten pro Adresspunkt im Projektgebiet begrenzt. Hierbei ist die für den Grundstückeigentümer der Einzellage günstigere Lösung zu wählen. Eine schwer erschließbare Einzellage liegt laut Entwurf der Förderrichtlinie vor, wenn die Distanz der Trassenmeter mehr als 400 Meter vom letztmöglichen Anschlusspunkt bis zu diesem Anschluss beträgt. Die betroffenen Grundstückseigentümer müssen gegebenenfalls für die Einbeziehung der überlangen Strecke einen gesonderten Baukostenzuschuss leisten.
PM


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