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Nachricht vom 25.04.2021    

Hallerbach beantwortet Fragen zu Corona - Teil II

Von Wolfgang Tischler

Die Fraktion „Die Linke“ hat in der jüngsten Kreisausschusssitzung vorab einen sehr umfangreichen Fragenkatalog an Landrat Achim Hallerbach eingereicht, den er in der Sitzung sehr ausführlich beantwortete. Hier kommt der zweite Teil der Antworten.

Symbolfoto

Die Einschränkungen von Grundrechten
Neuwied. Die Ausgangssperren und das Aufenthaltsverbot, welche in den Allgemeinverfügungen vom 25. März und 3. April erlassen wurden, sind Forderungen und Bestandteile der Allgemeinverfügung des Landes, die auf Grund der Entwicklung der Inzidenzzahlen wortgleich in eine eigene Allgemeinverfügung übernommen werden mussten. Das Land achtet sehr genau auf eine einheitliche Umsetzung und ist auch bei gewünschten Variationen bisher kompromisslos. „Der Landkreis hat keine Entscheidungskompetenz, ob eine Ausgangssperre erlassen wird oder nicht. Wir müssen die Landesvorgaben umsetzen, - das ist alternativlos“, sagte Hallerbach.

Die Folgen der Ausgangssperren und der Aufenthaltsbeschränkungen für den Landkreis Neuwied werden nicht wissenschaftlich begleitet. In der Regel bildet die aktuelle 7-Tages-Inzidenz für den Landkreis das Infektionsgeschehen von vor zwei Wochen ab. „Seit Wochen zeigt sich das Infektionsgeschehen im Landkreis Neuwied diffus, das heißt über den gesamten Landkreis verteilt und ohne klare oder größere Super-Spreader-Hintergründe. In einer solchen Lage kommen nur zusätzliche Maßnahmen in Betracht, die alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis gleichermaßen treffen“, erklärte Hallerbach.

Personalsituation Gesundheitsamt
Zusätzlich zu den Planzahlen (per 31. März 32,37) erfolgen befristete Stundenaufstockungen von Personal des Gesundheitsamtes in unterschiedlichem Umfang und Laufzeit. Darüber hinaus wird das Gesundheitsamt für Tätigkeiten in der Fieberambulanz und der Kontaktnachverfolgung durch sogenannte RKI-Scouts, Soldaten der Bundeswehr sowie durch Mitarbeiter anderer Behörden unterstützt.

Außerdem sind/waren Mitarbeiter verschiedener Abteilungen der Kreisverwaltung und des Jobcenters in unterschiedlichem zeitlichem Umfang zur Unterstützung in der Kontaktnachverfolgung dem Gesundheitsamt zugewiesen. Der zeitliche Umfang der Unterstützung erfolgt je nach Verfügbarkeit und abhängig vom Pandemiegeschehen. Darüber hinaus sind in der Fieberambulanz zusätzlich 15 Personen, sowie im Impfzentrum 46 Personen zeitlich befristet eingestellt.

Kontaktverfolgung
Eine Kontaktnachverfolgung war und ist weiterhin möglich. Ermittelte Kontakte werden in Quarantäne versetzt und erhalten eine PCR-Testung. Der Erfolg der Kontaktverfolgung ist verständlicher Weise vom Mitwirken der Betroffenen (der Kontaktpersonen) abhängig. „Kontakte die uns nicht gemeldet werden, können wir natürlich nicht nachverfolgen. Hier sind wir auch auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Kontaktpersonen angewiesen, - die nicht immer vorhanden ist“, muss Hallerbach Einschränkungen machen. Zu erwähnen ist, dass das Gesundheitsamt auch am Wochenende und auch an Feiertagen in der Kontaktnachverfolgung arbeitet.

Anzahl Bußgelder
Verstöße gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung sind grundsätzlich Bußgeldtatbestände und in der Regel keine Straftaten. Im laufenden Jahr wurden 267 Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung und unseren Allgemeinverfügungen dazu eingeleitet (Anzeigen, Anhörungen, Bußgeldfestsetzungen).



Die Kreisverwaltung Neuwied verfügt über keine eigenen kommunalen Vollzugskräfte und bedient sich in Amtshilfe den Kolleginnen und Kollegen der Stadt Neuwied und den Verbandsgemeinden. „An Wochenenden unterstützen wir durch eigene Kontrollteams (normale Verwaltungsmitarbeiter ohne spezielle Vollzugsausbildung) die Überwachung der Einhaltung der Corona-Regelungen“, sagte Hallerbach.

Finanzielle Auswirkungen
Nach der Sonder-Steuerschätzung im September 2020 werden die Steuereinnahmen in 2020 und 2021 deutlich auf allen staatlichen Ebenen einbrechen. Das Gewerbesteueraufkommen (brutto) wird sich in diesem Jahr voraussichtlich bundesweit um etwa 24 Prozent reduzieren. Das Niveau vor Corona in 2019 wird laut Annahme erst wieder im Jahr 2024 vollständig erreicht werden können.

Laut Landesoberkasse in Koblenz sind die Gemeindeanteile an Einkommenssteuer und an der Umsatzsteuer für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. März 2021 in Summe um 4,27 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden sich demnach vor allem auf der Einnahmeseite der kommunalen Ebene zeigen.

Ist vorgesehen Kreistag oder zumindest den Kreisausschuss beratend einzubeziehen?
„Bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie befinden wir uns ganz klar in der Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes. Die Kreisverwaltung hat dabei die Vorgaben des Bundes und des Landes umzusetzen und besitzt keine Beratungs- oder Beschlusskompetenz. Die Kreisverwaltung als untergeordnete Behörde mit hoheitlichen Aufgaben ist Vollzugsorgan für die rechtlichen Vorgaben des Landes, der sogenannte „verlängerte Arm“ der Landesregierung.

Die Kreisgremien werden seit einem Jahr regelmäßig und immer umfassend über die aktuellen Entwicklungen informiert. Die Kreistagsfraktionen erhalten ebenfalls regelmäßig schriftliche Informationen über alle relevanten Entwicklungen im Rahmen der Corona-Pandemie“, erklärte Achim Hallerbach.

In einer nachträglichen Pressemitteilung
vom 21. April moniert Jochen Bülow (Die Linke) erneut die Entscheidungen des Landrates: „Der Landrat Hallerbach entscheidet alleine und ohne, dass es einen gesetzlich vorgeschriebenen Inzidenzwert gäbe, bei dem der Kreis zur Schließung der Schulen und Kindergärten verpflichtet wäre. Es handelt sich also um eine Ermessensentscheidung. Dabei werden Kreisausschuss und Kreistag aber erneut völlig übergangen, uns ist nicht einmal mitgeteilt worden, welche genauen Abwägungen und Infektionszahlen zu den nun von Landrat Hallerbach verordneten Schließungen geführt haben. Aus Sicht meiner Fraktion ist das völlig inakzeptabel. Und uns ist auch unverständlich, warum die FDP, die in Berlin gegen das Infektionsschutzgesetz klagen will, warum die FWG, die im Landtagswahlkampf bei steigenden Infektionszahlen noch die Geschäfte ohne Auflagen öffnen wollte, warum SPD und Grüne an diesen Alleingängen keinerlei Kritik üben: Das ermöglicht Herrn Hallerbach zu regieren, wie einst die Herren im Neuwieder Schloss.“
woti

Hier können Sie den ersten Teil nachlesen.

Hier können Sie die Fragen im Wortlaut nachlesen.


Mehr dazu:   Coronavirus  
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