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Nachricht vom 24.04.2021    

Steuerbegünstigung von Vereinen wird geprüft

Viele Vereine erhalten demnächst ein Informationsschreiben zur Abgabe der Steuererklärungen. Die Finanzämter prüfen in der Regel alle drei Jahre, ob Vereine und Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, mit ihren Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllt haben.

Symbolfoto

Region. Die Vereine müssen hierzu bei ihrem zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung (Vordruck „KSt 1“ mit der „Anlage Gem“) sowie Tätigkeits- und Geschäftsberichte und Kopien ihrer Kassenberichte abgeben.

Bei geringen Einnahmen (insbesondere steuerpflichtige Umsätze von weniger als 17.500 Euro pro Jahr), reicht zunächst der Tätigkeits- oder Geschäftsbericht. In diesen Fällen ist jedoch zusätzlich zum Vordruck „KSt1 mit Anlage Gem“ auch die Anlage „Gem1 – Anlage“ abzugeben.

Da der dreijährige Prüfungszeitraum nicht bei allen Vereinen zum gleichen Zeitpunkt endet, sind von der jetzt beginnenden Überprüfung nicht sämtliche Vereine betroffen.

Abgabefrist
Vereine, die keine steuerliche Beratung haben, werden gebeten, ihre Steuererklärung bis zum 31. Juli 2021 einzureichen. Kann die Frist nicht eingehalten werden, ist ein Antrag auf Fristverlängerung möglich.

Elektronischen Abgabe der Steuererklärung

Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Hierfür ist eine Registrierung über das Online-Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) erforderlich.



Ein Leitfaden bietet den betroffenen Vereinen einen Überblick über die einzelnen Schritte von der Registrierung bis zur fertigen Körperschaftsteuererklärung: www.fin-rlp.de/vordrucke hier unter „Körperschaftsteuer > Gemeinnützigkeit“. Wie üblich werden keine Steuererklärungs-Formulare an die Vereine versandt.


Lokales: Neuwied & Umgebung
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