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Nachricht vom 22.04.2021    

Taubenfüttern im Stadtgebiet Bad Honnef verboten

Seit mehreren Wochen häufen sich beim Ordnungsamt der Stadt Bad Honnef die Beschwerden über Taubenfütterung im Stadtgebiet.

Durch Körnerfutter und Unrat nach dem Füttern von Tauben verschmutzte Unterführung. Foto: Stadt Bad Honnef

Bad Honnef. Insbesondere im Stadtteil Rhöndorf wurde in den vergangenen Wochen entlang der Unterführungen der Bundesstraße 42 in der „Karl-Broel-Straße“ sowie „Zum Steinchen“ Vogelfutter mit Maiskörnern auf dem Gehwegbereich oder dem Bahnhofsgelände gefunden. Der Ordnungsaußendienst konnte, trotz verstärkter Präsenz, bislang keine Hinweise auf Verursacherin oder Verursacher erlangen.

Taubenfütterung ist nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bad Honnef verboten. Negativer Effekt der unkontrollierten Fütterung ist, dass die öffentlichen Straßen und Gehwege verschmutzen. Außerdem wurden im unmittelbaren Umfeld von den Anwohnenden vermehrt Ratten gesichtet und dem Ordnungsamt gemeldet. Maiskörner zählen außerdem zur Lieblingsspeise von Wildschweinen, die in den vergangenen Jahren auch im Bereich des Rhöndorfer Bahnhofs gesichtet wurden.

Vor diesem Hintergrund bittet das Ordnungsamt der Stadt Bad Honnef um sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung: Wer kann Angaben zu der oder den Personen machen, die regelmäßig die Gehwege und Anlagen der Deutschen Bahn AG in Rhöndorf verunreinigen? Hinweise werden erbeten an die Stadt Bad Honnef, Fachdienst Ordnung, an die Rufnummer 02224-1840 oder per E-Mail an ordnungsamt@bad-honnef.de.




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