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Nachricht vom 12.04.2021    

Straßenverkehrszählung zum Erfassen der Verkehrsentwicklung

In diesem Jahr findet wieder die bundesweite Straßenverkehrszählung (SVZ) auf den Bundesfernstraßen statt. Das Land Rheinland-Pfalz wird diese Zählung auch für einige Landesstraßen übernehmen. Manuelle Zählungen auf Kreisstraßen sind in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen.

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Koblenz. Wie entwickelt sich der Verkehr in Deutschland? Um diese Frage beantworten zu können, lässt das Bundesverkehrsministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) alle fünf Jahre den Verkehr auf den Straßen zählen. Die Straßenverkehrszählung dient unter anderem der Ermittlung der sogenannten durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken (DTV). Diese Werte sind eine wesentliche Grundlage für Straßenplanungen und Verkehrsprognosen. Darüber hinaus kann man Aussagen zur Verkehrsentwicklung daraus ableiten.

Pandemiebedingt wurde die für das Jahr 2020 geplante bundesweite Zählung des Straßenverkehrs in das Jahr 2021 verschoben.

Da eine nochmalige Verschiebung nicht vertretbar wäre, wurden für den Gesundheitsschutz der Zähler und des Auswerte- oder Eingabepersonals durch die Auftragnehmer in diesem Jahr entsprechende Vorkehrungen getroffen, um unter anderem die Abstandsregeln einzuhalten. Hierzu zählen beispielsweise:

- Online-Schulungen,
- Vertragsabwicklung online,
- zusätzliche Räumlichkeiten für die Dateneingabe, zum Beispiel Mietcontainer,
- Entzerrung von Arbeitszeiten und so weiter

In Rheinland-Pfalz werden inzwischen die allermeisten der rund 6.400 Zählstellen elektronisch erfasst - durch in Leitpfosten integrierte Seitenradartechnik sowie mit Dauerzählstellen. Daher sind in diesem Jahr nur noch rund 540 Zählstellen manuell zu zählen, davon 460 auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen.

Mit den manuellen Zählungen in Rheinland-Pfalz wurden vier Ingenieurbüros beauftragt, die derzeit die Zählungen vorbereiten, Zählpersonal anwerben und schulen, dessen Einsatz planen und überwachen und anschließend auch die Zähldaten eingeben. Unterstützt wird die manuelle Technik durch Videotechnik. Die Videoaufnahmen dienen dabei ausschließlich der quantitativen Erfassung des Verkehrs und werden im Anschluss vernichtet. Die Datenschutzregelungen werden hierbei beachtet.



Die Zählungen finden in diesem Jahr von April bis Oktober statt; Zähltage sind die sogenannten Normalwerktage (Dienstag, Mittwoch, Donnerstag), ausgewählte Freitage, Sonntage und Werktage in den Ferien, die jeweils zweimal gezählt werden.

In Rheinland-Pfalz starten die Zählungen am 20. April 2021. Die eingesetzten Zähler sind an ihren orangefarbenen Warnwesten erkennbar, wenn sie am Straßenrand oder auf Brücken die Fahrzeuge, unterschieden nach sieben verschiedenen Fahrzeugarten, in ihren Listen erfassen. Dabei werden keinerlei personenbezogene Daten erhoben.

Die Ergebnisse fließen bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zusammen und liefern Daten für jeden Zählabschnitt des Bundesfernstraßennetzes. Diese bilden wichtige Basisdaten für die Verkehrsplanung. Darüber hinaus werden sie beispielsweise auch von Forschungsinstitutionen, Verbänden oder Bürgerinitiativen für Lärm- und Emissionsberechnungen oder für Mobilitätsstudien genutzt. Für die Verkehrsstatistik werden zusätzlich aus den Einzelergebnissen die Jahresfahrleistungen und die mittleren Verkehrsstärken für Autobahnen und Bundesstraßen – getrennt nach Bundesländern und Fahrzeugarten – ermittelt.

Nach dem Terminplan der BASt sollen die endgültigen Ergebnisse der Straßenverkehrszählungen im September 2022 vorliegen, so dass sie dann in bekannter Form, zum Beispiel als Karte, veröffentlicht oder auch in moderne Internetportale, wie den Mobilitätsatlas Rheinland-Pfalz unter www.verkehr.rlp.de, eingespielt werden können. (PM)



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