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Nachricht vom 30.03.2021    

Aktuelle Planungen zum Schulhallenbad in Puderbach

Von Wolfgang Tischler

Die erstmals 2008 auftretenden Schäden führten 2011 zur Schließung des Schulhallenbades in Puderbach und erst mit dem Vergleich 2020 konnte der Rechtsstreit beigelegt werden. Nun starten die Planungen zur Sanierung.

Die Sanierung läuft an. Archivfoto: Wolfgang Tischler

Puderbach. Die Planungsgruppe Monte Mare GmbH hat bereits beratende Tätigkeiten im Zuge des Rechtsstreits für die VG Puderbach wahrgenommen und wurde 2017 zur Erstellung einer Entwurfsplanung zur Sanierung des Hallenbads beauftragt. Diese Planungsleistung wurde dann im Herbst 2017 den Gremien der VG Puderbach vorgestellt und sah bereits massive Anpassungen der bauphysikalischen Gegebenheiten, Änderungen der Gebäudekonzeption im Innenbereich sowie kleinere Anpassungen der Gebäudetechnik vor. Insbesondere bei den Anpassungen der technischen Gebäudeausstattung (TGA) konnten in die damalige Entwurfsplanung nur Vermutungen einbezogen werden, da konkrete Ermittlungen zum Zustand der technischen Einbauten nicht durchgeführt werden konnten.

Planung und Kostenentwicklung:
Seit Jahresanfang 2021 laufen nun die Planungen zur Sanierung des Schulhallenbads. Der Fokus der Planungsleistungen liegt aktuell im Bereich der technischen Gebäudeausstattung, da diese Anlagenteile 2017 wegen des damals noch laufenden Rechtsstreits nicht konkret überplant werden konnten. Generell ist zur verbauten Technik zu sagen, dass diese bereits 17 Jahre alt und davon zehn Jahre außer Betrieb ist.

Seitdem haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, aber auch der Stand der Technik teilweise erheblich verändert, was anhand des Beispiels der heute standardmäßigen LED-Beleuchtung gut nachvollziehbar ist. Im Vergleich zu den Kosten aus dem Jahr 2017 ergeben sich insbesondere im Bereich der TGA deutliche Steigerungen. Im Bereich der Gebäudehülle liegen die Kosten derzeit bei rund einer Million Euro Netto und somit „nur“ im Bereich der allgemeinen Preissteigerung.

Die technische Gebäudeausrüstung weist mit nun rund 775.000 Euro netto den siebenfachen Wert gegenüber 2017 auf. Hinzu kommen die Außenanlagen mit 42.000 Euro sowie netto 80.000 Euro für die Ausstattungen. Die Baunebenkosten orientieren sich generell an der Bausumme und schlagen mit Netto rund 550.000 Euro zu Buche.

In die behindertengerechte Toilette wurden nun drei Schränke eingeplant, sodass dieser Raum auch als Umkleide genutzt werden kann. Größere Gruppen wie zum Beispiel die Lebenshilfe AK haben in der Vergangenheit das gesamte Bad für sich gebucht und die Sammelumkleide genutzt, was nach wie vor auch möglich ist. Weitere Anpassung sind nicht vorgesehen und für den reibungslosen Betrieb auch nicht erforderlich.

Bauwerkskosten:
Im Detail sind dies insbesondere die Aufwendungen zur Anpassung der bauphysikalischen Defizite zur Verlegung der Dämmebene von der Innenseite auf die Außenseite des Mauerwerks. In diesem Zuge sind allerdings auch im Gebäudeinneren Temperaturzonen zu bilden und auch dazu müssen definierte Bereiche entsprechend abgedichtet ausgebildet werden. Nicht zuletzt muss die marode Pultdach-Konstruktion über der Schwimmhalle abgerissen und neu aufgebaut werden. Die Anzahl der Gästetoiletten entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen und auch für die Mitarbeiter ist gemäß Arbeitsschutz zumindest eine Umkleide/Toilette nach zu justieren. Anstatt Fliesen anzustückeln und in der Folge Probleme mit Boden-/Wand-Abdichtungen herauszufordern, sollen sinnvollerweise alle Fliesen erneuert werden. Gesondert zu erwähnen ist im Bereich der Gebäudehülle, dass im Bereich des Flachdaches eine Aufstockung zur Einhausung der neuen Lüftungsanlage vorsehen ist.

Technische Gebäudeausstattung:
Der massive Anstieg der Baukosten ist im desolaten Zustand der technischen Gebäudeausstattung begründet. Dass der Zustand sich so dramatisch darstellt, konnte in den vergangenen Jahren nicht vorhergesehen werden und es wurde schlichtweg auch anders erwartet. Über den Zustand und den möglichen Ersatz der Lüftungsanlage wurde bereits 2017 gemutmaßt, da aber der Gerichtsgutachter die Möglichkeit zur Reinigung der Anlage dargestellt hat, wurden hier keine gesonderten Kosten vorgesehen. Da die Anlage nun 17 Jahre alt ist und hier Nutzungsdauern von 20 bis 25 Jahren die Regel sind, stehen die Planer nun vor der Aufgabe, der Verbandsgemeinde Puderbach als Träger des Hallenbads einen fachkundigen Rat zum weiteren Vorgehen aufzuzeigen. Seitens Soluto Plan wurde daher das Argument angeführt, dass die vorhandene Lüftungsanlage mit entsprechendem Aufwand durchaus gereinigt und wieder in Betrieb genommen werden kann. Wie lange der Betrieb dann natürlich möglich ist, kann nur gemutmaßt werden, aber 10 Jahre werden es nicht mehr sein!



Eine neue Lüftungsanlage kann aufgrund der aktuellen Bestimmungen nicht mehr in den Keller am Standort der vorhandenen Anlage aufgestellt werden, weil die Anlagen heute deutlich voluminöser sind. Wenn also das Hallenbad jetzt unter Beibehaltung der Lüftungsanlage saniert wird, muss dann in absehbar einigen Jahren das gesamte Gebäude nochmals massiv angefasst werden. Alle Lüftungsleitungen im Gebäude wären dann zu klein, eine neue Lüftungszentrale müsste dann auf das Flachdach installiert werden, wozu dann gegebenenfalls auch noch statische Eingriffe im Gebäude erfolgen müssen. Alle abgehangenen Decken müssten einschließlich der Beleuchtung ausgebaut und wieder eingebaut werden, um die Lüftungskanäle verlegen zu können. Dieser Aufwand im dann laufenden Badbetrieb wäre sehr zeitaufwendig und erheblich teurer, als jetzt bei einer anstehenden Sanierung direkt eine neue Lüftungsanlage vorzusehen.

Daher empfiehlt Soluto Plan bereits jetzt eine neue Lüftungsanlage zu realisieren. Die Mehrkosten für diese Mehrleistungen im Bereich der Lüftung schlagen, durch die Errichtung einer Einhausung für die Lüftungszentrale, Anpassungen der Wärmeverteilung, statischen Aspekten sowie der Anlage selbst, mit netto etwa 600.000 Euro zu Buche. In den Bereich TGA fallen allerdings auch die Leistungen für die Elektroanlage, die Wasseraufbereitung sowie die Kassenanlage. Zur Kassenanlage sei der Hinweis erlaubt, dass diese bereits zum Zeitpunkt der Schließung des Bads 2011 einen größeren Defekt aufwies und hätte ausgetauscht werden müssen.

Außenanlagen, Ausstattungen und Nebenkosten:
Auch in den vorgenannten Bereichen ergeben sich Mehrkosten, was bei den Außenanlagen auf die fehlerhaften Abdichtungen im Bereich der Fensteranlage sowie den Anpassungen an der Fassade zurückzuführen ist. Im Zuge der Arbeiten an der Fassade muss Pflaster aufgenommen und später wieder neu verlegt werden. Hier steigen die Kosten auf Netto circa 42.000 Euro. Im Bereich der Ausstattungen schlagen insbesondere die neuen Schränke der Umkleiden sowie die neuen Trennwände zu Buche. Hier ist es schwer zu vermitteln, dass das Bad mit einer hohen Summe saniert wird und der Umkleidebereich, den die Nutzer zuerst betreten, in einem Altzustand belassen wird. Die Kosten in diesem Segment verdoppeln sich etwa auf nun Netto 80.000 Euro, hier würde sonst aber sicherlich am falschen Ende gespart.

Zusätzliche und bisher nicht berücksichtigte Sanierungsmaßnahmen
Im Zuge der Planung und Abstimmung mit den Planern sind immer wieder Punkte aufgetaucht, die für den Betrieb des Hallenbads nicht zwingend umgesetzt werden müssen. Darunter sind allerdings auch Maßnahmen, die durchaus Sinn ergeben und sich auch in wenigen Jahren amortisieren. Diese Maßnahmen beinhalten in erster Linie energetische Punkte, die sich in drei bis fünf Jahren amortisieren wie zum Beispiel Austausch alter Pumpen auf Hocheffizienzpumpen sowie weitere Umrüstungen der Außen- oder Unterwasserbeleuchtung zu LEDs. Es sind aber auch elektrotechnische Punkte wie Gebäudeautomation oder Anforderungen an die Niederspannungshauptverteilung sowie Maßnahmen der Wassertechnik dabei, wo es nach wenigen Jahren zu Problemen kommen kann. Die hoch priorisierten Maßnahmen summieren sich auf netto circa 100.000 Euro und die Umsetzung wird aus planerischer Sicht dringend empfohlen.

Der Verbandsgemeinderat beschloss die vorgestellte Planung und erteilte die Zustimmung, dass die Planer gemeinsam mit der Verwaltung auf der vorgestellten Basis den Bauantrag ausarbeiten und zur Genehmigung einreichen. Weiterhin wurde beschlossen, dass die mit Priorität eins versehenen zusätzlichen Maßnahmen in vollem Umfang realisiert werden sollen, was zusätzliche Kosten von 100.000 Euro nach sich zieht, die ebenfalls in den Haushaltsplanungen zu berücksichtigen sind. woti



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