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Nachricht vom 15.03.2021    

Corona: Hoher Inzidenzwert begründet neue Allgemeinverfügung im Kreis

Der Kreis Neuwied muss die Vorgaben von der Bund-Länder-Vereinbarung umsetzen. Die neuen aktualisierten Coronaregelungen gelten ab Mittwoch, den 17. März. Es kommt wieder zu Einschränkungen. Inzidenzwert liegt bei 81.

Neuwied. Aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte in der Corona-Pandemie musste der Landkreis Neuwied eine neue so genannte „Muster-Allgemeinverfügung des Landes" erlassen. Diese wird erforderlich, wenn landesweit die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 50 gestiegen ist und im Landkreis Neuwied die 7-Tage-Inzidenz ebenfalls den Wert von 50 übersteigt.

In der Verfügung werden bestimmte Änderungen geregelt. So dürfen gewerbliche Einrichtungen nur öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine (Terminshopping) vergeben werden, bei denen pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche einer Kundin oder einem Kunden zeitgleich Zutritt zu der Einrichtung gewährt wird. Es gelten auch hier die Maskenpflicht und die Abstandsregeln.

Termine sind so zu vergeben, dass sichergestellt ist, dass Ansammlungen von Personen in oder vor den Einrichtungen vermieden werden. Diese Vorgaben gelten auch für Büchereien und Archive. Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.

Frank Laupichler, Leiter der Abteilung Ordnung und Recht der Kreisverwaltung Neuwied erklärt hierzu: "Natürlich sind wir uns der Auswirkungen von beschränkenden Maßnahmen bewusst und hätten es lieber vermieden. Aber es gibt nun einmal die gemeinsam zwischen Bund und Land am 1. März beschlossene Linie im Infektionsschutz und in der Konsequenz klare Vorgaben durch das Land Rheinland-Pfalz, kurzfristig strengere Maßnahmen zu ergreifen und auf die ursprüngliche Regelung der Kontaktbeschränkungen zurückzugehen, um das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten."



Liegt die 7-Tage-Inzidenz im Land an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 50, greifen vorgeschriebene Sicherheitsmechanismen, welche durch die betroffenen Kommunen zu organisieren sind.

Abschließend macht Landrat Achim Hallerbach noch einmal deutlich, dass "die zu treffenden Maßnahmen immer nur dem Pandemiegeschehen hinterherhinken können. Wir müssen das Impfen noch mehr forcieren. Es kann noch so viel getestet werden, wenn die Impfungen nicht noch weiter ausgeweitet werden. Dazu zählt neben dem Ausbau der Impfzentren, die dringend notwendige Impfung über die niedergelassenen Ärzte. Und hier geht mein deutlicher Appell an den Bund und das Land, die Kommunen mit deutlich mehr Impfstoff zu versorgen und die bürokratische Impfdokumentation abzubauen. Wirtschaft, Bildung, Sport und Kultur leisten seit einem Jahr alles Erdenkliche. Und wir können das gesellschaftliche Leben nicht noch länger einschränken."

Die Verfügung gilt ab Mittwoch, 17. März 2021. Der vollständige Text der Allgemeinverfügung ist hier abrufbar.

Hier können Sie die Siebzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
(17. CoBeLVO) vom 5. März 2021 nachlesen.



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