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Nachricht vom 18.11.2020    

Ordnungsamt: Quarantäne-Verfügungen werden umgehend zugestellt

Die steigende Zahl an Neuinfektionen und Kontaktpersonen hat zu einer hohen Auslastung in der Kontaktpersonen-Verfolgung im Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises geführt. Das Gesundheitsamt entscheidet, ob und welche Personen anhand der Kriterien des Robert-Koch-Institutes als Kontaktpersonen der Kategorie 1 (KP1) unter Quarantäne zu stellen sind.

Symbolfoto

Bad Honnef. Anschließend kann die lokale Ordnungsbehörden über eine sogenannte Ordnungsverfügung eine Quarantäne für Kontaktpersonen anordnen. Während die Ermittlung und Verfolgung von Kontaktpersonen im Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises derzeit hoch ausgelastet ist, kommt es bei der Erstellung und Zustellung der Ordnungsverfügungen trotz der steigenden Fallzahlen weiterhin zu keinerlei Verzögerungen, stellt Christoph Heck, Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Bad Honnef, klar: „Wir stehen im tägliche Austausch mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises. Sobald wir die Liste mit betroffenen Personen erhalten, werden wir tätig und stellen die Ordnungsverfügungen am gleichen Kalendertag zu. Und das an sieben Tage in der Woche.“

In den vergangenen Tagen hatte die öffentliche und mediale Kritik zugenommen, Ordnungsverfügungen zur Anordnung der Quarantäne würden von den Ordnungsämtern zum Teil erst sehr spät oder kurz vor Ablauf der Quarantänezeit zugestellt. „Hierbei muss man klar unterscheiden zwischen der Arbeit der Kontaktpersonenverfolgung im Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises und der Arbeit der Ordnungsbehörde vor Ort“, erklärt Christoph Heck.

Aufgrund der hohen Auslastung im Gesundheitsamt hat der Rhein-Sieg-Kreis in der vergangenen Woche bekannt gegeben, das Verfahren zur Ermittlung von Kontaktpersonen zu ändern und Infizierte bei der Ermittlung und Mitteilung ihrer Kontaktpersonen stärker in die Pflicht zu nehmen. Sowohl das Gesundheitsamt als auch das Informations- und Beratungstelefon des Rhein-Sieg-Kreises sind derzeit hoch ausgelastet.

Aufgrund der hohen Auslastung sowie zeitlichem Verzug zwischen Testung, Auswertung und Bearbeitung eines Infektionsfalls kann es dazu kommen, dass Personen erst spät an das Ordnungsamt der Stadt Bad Honnef gemeldet werden, erklärt Christoph Heck: „Sobald wir die entsprechende Information vom Gesundheitsamt erhalten, legen wir los. Und zwar sofort.“

Alle mitgeteilten Namen, Adressen und Geburtstagen werden mit den Meldedaten der Stadt abgeglichen. „Hin und wieder kommt es vor, dass Infizierte dem Gesundheitsamt richtigerweise den Kontakt zu Personen nennen, die in Bad Honnef in einer Einrichtung wohnhaft sind, hier aber nicht als Einwohner melderechtlich erfasst sind. In anderen Fällen wurde es versäumt, sich innerhalb der vorgeschriebenen 14 Tagen umzumelden. Oder aber es kommt bei der Mitteilung der Namen ans Gesundheitsamt zu Fehlern, indem Namen vertauscht oder nicht richtig mitgeteilt werden. Damit auch diese Personen eine rechtskräftige Ordnungsverfügung erhalten, wird jeder Datensatz durch uns überprüft.“



Nach der Prüfung wird für jede betroffene Person eine Ordnungsverfügung zu Anordnung der Quarantäne erstellt, mit den persönlichen Angaben und einem konkreten Quarantänezeitfenster versehen, in zweifacher Ausfertigung ausgedruckt und dem Außendienst zur sofortigen Zustellung übergeben. Die Zustellung wird dokumentiert und die Einhaltung der angeordneten Quarantäne auch stichprobenartig kontrolliert.

Das Ordnungsamt ist personell so aufgestellt, dass auch ein Eingang einer längeren Liste mit beispielsweise 20 oder mehr Personen zu keiner Verzögerung in der tagesaktuellen Zustellung der Ordnungsverfügung führt, stellt der Leiter des Ordnungsamtes klar und berichtet aus der Praxis, dass die Zahl der Kontaktpersonen, die einem einzelnen Infektionsfall zugeordnet werden können, erheblich schwanken kann: „Es gibt Personen, die einen guten Überblick über die Kontakte der letzten Woche haben und durch ihr persönliches, kontaktreduzierendes Verhalten die Zahl der Begegnungen begrenzt habe.“ So könne ein Infektionsfall beispielsweise vier oder fünf Kontaktpersonen auslösen, in anderen Fällen könne es aber auch das Fünf- oder Zehnfache werden, sagt Christoph Heck: „Und jede dieser Kontaktpersonen erzeugt, wenn sie dann positiv auf das Coronavirus getestet werden sollte, wieder entsprechend viele Kontaktpersonen aus, die erfasst, geprüft und mit Ordnungsverfügungen unter Quarantäne gesetzt werden müssen.“



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