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Nachricht vom 31.03.2020    

Corona-Krise: Neuregelungen in der Grundsicherung

Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Lage ein Sozialschutzpaket beschlossen. Es erleichtert unter anderem den Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung.

Symbolfoto

Neuwied/Altenkirchen. Es gibt eine kostenfreie Sonderhotline für Selbständige, Freiberufler und alle Betroffenen. Diese lautet: 0800 – 4 5555 23. Die Neuerungen sind im Einzelnen:

Aussetzen der Vermögensprüfung
Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen.

Übernahme der Kosten der Unterkunft
Wenn ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegt, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten. Diese Kosten werden bei Neuanträgen, die vom 1. März bis zum 30. Juni 2020 beginnen, für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt.

Kein Weiterbewilligungsantrag notwendig
Grundsicherungsleistungen werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Für Kunden, die aktuell schon Leistungen beziehen, gilt folgendes: Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Kunden brauchen in diesen Fällen keinen Weiterbewilligungsantrag stellen.

„Das Sozialschutzpaket soll die Folgen der Corona-Krise lindern“, sagt Michael Mahlert, Vorsitzender der Trägerversammlung des Jobcenters Neuwied. „Mit den Neuregelungen in der Grundsicherung erhoffen wir uns, möglichst vielen Selbständigen und Freiberuflern in dieser schwierigen Zeit die Existenz zu erhalten und Sorgen zu mildern. Häufig verfügen genau diejenigen über wenige oder gar keine finanziellen Rücklagen und haben außerdem keinen Zugang zu Absicherungen wie Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Insolvenzgeld. Nun geraten sie unverschuldet in die Situation, zum Teil komplett ohne Einnahmen dazustehen. Hier lassen wir die Betroffenen nicht im Stich. Die Regierung hat umgehend gehandelt und wir werden unsererseits alles tun, um die staatlichen Hilfen schnell wirksam werden zu lassen. Dennoch bitte ich die Anrufer und Antragsteller um etwas Geduld, da jetzt sehr viele Menschen auf das Jobcenter zukommen und die Bearbeitung trotz der Erleichterungen einige Zeit in Anspruch nehmen wird“.



Persönlich kann man aktuell sich aktuell nicht beim Jobcenter vorstellen, denn die Dienststellen sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Dafür ist ab heute eine kostenfreie Sonderhotline für Selbständige, Freiberufler und alle Betroffenen geschaltet. Diese lautet: 0800 – 4555523.

Aktuelle Informationen, einen Überblick über die Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge gibt es hier.


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