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Nachricht vom 12.02.2020    

Der Wildschweinplage vorbeugen

Im Stadtgebiet Bad Honnef gibt es wie auch in vielen anderen Kommunen eine zu hohe Schwarzwildpopulation. Die Wildschweine dringen aus dem Wald weit in bewohnte Bereiche vor. Angelockt werden die Wildschweine durch vielfältiges Nahrungsangebot, das sie in der Nähe der Menschen finden auf den vielen brachliegenden, dicht und hoch bewachsenen Grundstücken, wo sie Nahrung, Schutz und Unterstand finden.

Wildschweine dringen immer wieder in Wohngebiete vor. Symbolfoto

Bad Honnef. Die Tiere nisten sich deshalb immer öfter und dauerhaft in bewohnten Gebieten ein. Die Verwaltung bittet alle Eigentümer von unbebauten Grundstücken und Weinbergsbrachen, diese vom hohen und flächigen Wildwuchs zu befreien, damit diese Bereiche nicht als schützender Unterstand für Wildschweine dienen können. Aus Gründen des Vogelschutzes ist es nach § 64 Abs. 2 Landschaftsgesetz NRW in der Zeit vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres grundsätzlich verboten, Hecken, Gebüsche sowie Röhricht und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Daher sollten erforderliche Maßnahmen so zeitnah veranlasst werden, dass sie bis zum 29.02.2020 abgeschlossen sind.

Außerdem bittet die Verwaltung alle Bürger, keine Nahrungsmittel für Wildschweine zugänglich zu machen. In keinem Fall dürfen Wildtiere gefüttert werden, weil das zu einer Gewöhnung der Tiere an die leicht zu findende Nahrungsquelle führt. Dann bleiben sie dauerhaft im Stadtgebiet und verlieren ihre Scheu vor dem Menschen. Fallobst und sonstige Baumfrüchte wie Eicheln oder Bucheckern im Garten sollten aufgesammelt und eiweißhaltiger Dünger beispielsweise in Form von Hornspänen vermieden werden. Essensreste und Abfälle dürfen für Wildschweine nicht erreichbar und nur in stabilen Abfallbehältern verfüllt sein. Weitere Hinweise für den Schutz des eigenen Grundstücks gegen Schäden durch Wildschweine finden sich unter www.bad-honnef.de, Stichwort „Wildschweine".



Die Jägerschaft dämmt die Population des Schwarzwildes durch gezieltes Bejagen außerhalb der befriedeten Gebiete ein. Innerhalb der befriedeten Gebiete wie Wohnsiedlungen, Parks oder Gärten ist die Jagd auf Wildschweine jedoch gesetzlich verboten. Die Möglichkeiten zur dauerhaften Vertreibung der Wildschweine sind hier daher gering. Ein effektives Mittel ist jedoch, den Tieren den Aufenthalt in bewohnten Gebieten so unvorteilhaft wie möglich zu gestalten. Hierbei können die Grundstückseigentümer sowie die Bürger einen wertvollen Beitrag leisten.



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