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Nachricht vom 14.04.2019    

Unfälle und nicht zugelassenes Mofa beschäftigte Polizei Bendorf

Im Bereich der Polizeiinspektion Bendorf kam es im Berichtszeitraum 12. bis 14. April zu insgesamt sechs Verkehrsunfällen. In fünf Fällen blieb es lediglich bei Sachschaden. In einem Fall wurde am Freitagmorgen eine 51-jährige Bendorferin im Rahmen eines Auffahrunfalles auf der B 42, Höhe der Ortslage Bendorf, leicht verletzt.

Symbolfoto

Bendorf. Neben dem entstandenen leichten Sachschaden bei dem Auffahrunfall klagte die, in diesen Fall vorausfahrende, Fahrzeugführerin über Schmerzen im Nacken- und Kopfbereich. Gegen den nachfolgenden Fahrzeugführer, welcher aufgefahren war, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.

Unfallflucht
Ebenfalls am Freitag, zwischen 7.30 und 16.30 Uhr, kam es in der Engerser Straße in Bendorf zu einem Verkehrsunfall mit anschließendem unerlaubtem Entfernen von der Unfallstelle. Hierbei parkte eine 28-jährige Mitarbeiterin eines Pflegedienstes ihren Dienstwagen auf einem der firmeneigenen Parkplätze in der Engerser Straße 59. Als diese zu dem Fahrzeug am späten Nachmittag zurückkehrte, stellte sie einen Schaden im Bereich des hinteren Stoßfängers fest, welcher augenscheinlich durch ein anderes Fahrzeug verursacht wurde.

Hinweise auf den Verursacher liegen nicht vor. Entsprechende Ermittlungen wegen unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle wurden aufgenommen. Hinweise auf den Verursacher werden an die Polizei in Bendorf unter 02622/9402-0 erbeten.



Mit Mofa ohne Versicherungsschutz und ohne Führerschein unterwegs
Im Rahmen der Streifentätigkeit wurde durch Einsatzkräfte der Polizei Bendorf am Samstagabend gegen 21.30 Uhr in Bendorf, Koblenz-Olper-Straße, ein Kleinkraftrad einer Verkehrskontrolle unterzogen. Zunächst fiel hierbei auf, dass an dem Kleinkraftrad lediglich ein Versicherungskennzeichen für das Versicherungsjahr 2018 angebracht war. Die weitere Überprüfung des Fahrzeugführers ergab, dass dieser nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Somit hat der 30-jährige Bendorfer nun mit Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu rechnen. Entsprechende Ermittlungen wurden aufgenommen.



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