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Nachricht vom 24.02.2018    

Saubere Luft trotz Öfen und Kamine

Verbraucher, die ihre vier Wände mit einem Kachelofen oder einem Kamin beheizen, müssen seit dem 1. Januar strengere Auflagen für den Betrieb ihrer Feuerstätte beachten. Alte Öfen geben neben wohliger Wärme, auch eine erhebliche Menge Feinstaub ab. So erzeugt ein Kaminfeuer in einer Stunde etwa genauso viel Feinstaub, wie ein Dieselfahrzeug bei einer 100 Kilometer langen Fahrt. Neue Feuerstätten verbrennen effizienter als alte Öfen. Somit sparen sie Brennholz und produzieren weniger Feinstaub.

Prüfen, ober der Kachelofen die Grenzwerte einhält. Foto: Wolfgang Tischler

Region. Der Gesetzgeber reagierte, indem er die Feinstaub-Grenzwerte herabsetzte und festlegte, dass ab dem 1. Januar Öfen, die vor 1985 eingebaut wurden, mit Feinstaubfiltern nachgerüstet oder komplett ausgetauscht werden müssen. Außerdem können Gemeinden und Kommunen je nach Luftqualität Betriebsverbote für Feuerstätten aussprechen, wie es zum Beispiel in Stuttgart bei Feinstaubalarm passiert.

Jeder Verbraucher kann selbst auf die Feinstaub-Emission Einfluss nehmen,
indem er gut abgelagertes, trockenes Brennholz verwendet
geeignete Anzünder verwendet keinen Müll verbrennt
eine geeignete Feuerstätte zum Heizen nutzt
auf sehr hohe Raumtemperaturen verzichtet
Feuerstätten für Holzpellets wählt, diese haben weniger Feinstaubemissionen, statt solche mit Brennholz



Mit Brennholz zu heizen, ist häufig teurer als gedacht. Der Brennstoff ist zwar meist preiswerter als Erdgas oder Heizöl, aber Kamine und Öfen haben oft höhere Wärmeverluste, da sie den Brennstoff schlechter ausnutzen. Inwiefern es sich lohnt, eine Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen, beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale und geben darüber hinaus Tipps zum Thema Energiesparen. Damit die Gespräche ungestört und ohne lange Wartezeit erfolgen können, ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Die Energieberatungen finden in der Raiffeisen-Region im Wechsel jeweils donnerstags von 15 bis 18 Uhr wie folgt statt:
Rengsdorf: Donnerstag, 8. März; Verbandsgemeindeverwaltung, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer Nummer 36 (Nebeneingang, EG).
Dierdorf: Donnerstag, 22. März; Verbandsgemeindeverwaltung, Poststraße 5, Zimmer Nr. 204 im 1. OG (Aufzug vorhanden). Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter: 0 26 89 / 291-34.


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