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Nachricht vom 30.07.2014    

Unterhaltszahler kommen ihren Verpflichtungen nicht nach

Die Landtagsabgeordnete Elisabeth Bröskamp (Bündnis 90/Die Grünen) aus Straßenhaus stellte Fragen zum Unterhaltsvorschuss im Kreis Neuwied an das zuständige Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen in Mainz. 2013 wurden von Stadt und Kreis Unterhaltszahlungen in Höhe von 1.650.000 Euro vorgestreckt. Nur 486.000 Euro haben die Unterhaltspflichtigen an den Kreis zurückerstattet.

Beim Geld hört die Freundschaft auf - und erst recht die Einsicht, seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Symbolfoto: NR-Kurier.de

Kreis Neuwied. Der Unterhaltsvorschuss soll die finanzielle Situation von Alleinerziehenden und ihren Kindern verbessern, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Verpflichtung nicht nachkommt. Mit dieser Leistung tritt der Staat - in dem Fall der Kreis - in Vorleistung. Finanziert wird er durch Bundes- und Landesmittel. Sowohl für die Auszahlung aber auch für die Rückforderung sind die Kommunen zuständig.

Die Fragen der Landtagsabgeordneten Bröskamp an das Ministerium waren:
1. Wie viele Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, haben in Stadt und Kreis Neuwied einen Anspruch auf Unterhaltszahlungen und wie viele Kinder und Jugendliche erhalten Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz?
2. Wie hoch ist der Anteil der unterhaltspflichtigen Eltern, die ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen?
3. Wie viele Kinder erhalten keinen Unterhaltsvorschuss, weil das Kind die Altersgrenze oder die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten erreicht hat und obwohl das unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt?
4. Wie hoch ist die Rückholquote in Stadt und Kreis Neuwied und im Land Rheinland-Pfalz?
5. Wie hoch ist das Armutsrisiko von Kindern alleinerziehender Eltern, wenn sie keinen Unterhaltsvorschuss mehr nach dem UVG erhalten, da die Altersgrenze und die/oder die Bezugsdauer überschritten ist?
6. Wie bewertet die Landesregierung das Höchstalter beim Unterhaltsvorschuss auf 18 Jahren anzuheben und die Bezugsdauer von 72 Monaten aufzuheben?

Dazu antwortete das Ministerium: Zielsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes ist, den Schwierigkeiten zu begegnen, die alleinstehenden Elternteile und ihren Kindern entstehen, wenn der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, sich der Pflicht zur Zahlung von Unterhalt ganz oder teilweise entzieht, hierzu nicht oder nicht in hinreichendem Maße in der Lage ist oder wenn er verstorben ist.
Nach Paragraph 8 Unterhaltsvorschussgesetz werden die zu zahlenden Geldleistungen zu einem Drittel vom Bund getragen.
Die mit der Kleinen Anfrage geforderten Daten und Angaben liegen der Landesregierung allenfalls getrennt nach Stadt und Kreis vor. Erhebungen in Bezug auf einzelne Verbandsgemeinden werden von den Landkreisen nicht gefordert.



Der Landesregierung liegen keine Daten darüber vor, wie viele minderjährige Kinder und Jugendliche Anspruch auf Unterhaltszahlungen haben. Der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, wird statistisch nicht erfasst.

Zu den Unterhaltsvorschussberechtigten in der Stadt Neuwied: Dort gab es Ende 2013 jeweils 496 Zahlfälle; Einstellungen im Laufe des Berichtsjahres 2013 = 218, sind total = 714.

(2009 = 713 / 2010 = 698 / 2011 = 706 / 2012 = 674)

Zu den Unterhaltsvorschussberechtigten im Kreis Neuwied: Dort waren es Ende 2013 jeweils 452 Zahlfälle; Einstellungen im Laufe des Berichtsjahres 2013 = 203, sind total = 655.

(2009 = 808 / 2010 = 779 / 2011 = 734 / 2012 = 645)

Antwort zur Frage 4: Die Rückholquote ist das Verhältnis zwischen den Ausgaben aus gezahlten Unterhaltsvorschussleistungen und Einnahmen nach Paragraph 7 des Unterhaltsvorschussgesetztes (Rückgriff bei Unterhaltungspflichtigen).

Zur Rückholquote der Stadt Neuwied: Für das Jahr 2013 lagen die Ausgaben (inklusive Bundes- und Landesteil) bei 819.729,20 Euro; die Einnahmen nach Paragraph 7 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) bei insgesamt 150.586,51 Euro. Dies ergibt eine Rückgriffsquote von 18,37%.
Im Jahr 2009 lag die Rückholquote in der Stadt Neuwied bei 26,52%.

Zur Rückholquote für den Kreis Neuwied: Die Ausgaben (inklusive Bundes- und Landesteil) für das Jahr 2013 lagen bei 830.086,44 Euro; die Einnahmen nach Paragraph 7 UVG lagen bei insgesamt 336.181,20 Euro. Dies ergibt eine Rückholsquote von 40,50%.
Im Jahr 2009 lag die Rückholquote im Kreis Neuwied bei 28,43%.

„Es stellt sich natürlich die Frage, weshalb die Rückholquote gerade in der Stadt Neuwied so gering ist,“ sagt Elisabeth Bröskamp. Auch der Rechnungshof in Rheinland-Pfalz sei auf diese Differenz landesweit aufmerksam geworden und kritisiere die zum Teil erheblichen Summen, die das Land und der Bund zahlen müssten.

Antwort zu Frage 6: Die Landesregierung befürwortet eine Anhebung auf das vollendete 14. Lebensjahr, da für Jugendliche ab 14 Jahren bereits eigenes Einkommen aus Schul- bzw. Berufsausbildung (BaföG, BAB, Ausbildungsvergütung) realisierbar ist. Mit steigendem Lebensalter steigt auch der für die Bemessung des Unterhaltsvorschusses maßgebliche Mindestunterhalt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.


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