Erwin Rüddel im Bundestag jetzt Pflege-Experte der CDU
Der Windhagener Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel (CDU) wurde am Dienstag (28.1.) in der Arbeitsgruppe Gesundheit seiner Bundestagsfraktion zum pflegepolitischen Berichterstatter der CDU/CSU gewählt. Er will die Pflegeversicherung reformieren und dafür sorgen, dass Pflegezeiten bei der Rentenberechnung besser berücksichtigt werden.
„Ich freue mich auf die vor mir liegenden Aufgaben und hoffe auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Betroffenen, den Verbänden und den Leistungserbringern“, erklärte Rüddel. Angesichts der Alterung der Gesellschaft gehöre es zu den wichtigsten Aufgaben der Politik, dauerhaft für eine menschenwürdige Pflege im Alter zu sorgen.
Der Gesundheitspolitiker ist sowohl aufgrund seiner früheren Mitgliedschaft im Familienausschuss als auch als ehemaliges Mitglied des rheinland-pfälzischen Landtags seit vielen Jahren mit dem Thema Pflege vertraut: „Die Reform der Pflegeversicherung wird eine der innenpolitischen Kernaufgaben dieser Legislaturperiode sein. Wir haben uns in der Koalition nichts Geringeres als die umfassendste Reform seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 vorgenommen“, sagte Rüddel weiter.
„Wir müssen den Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definieren, Menschen mit Demenz mehr Hilfe zukommen lassen, die Angehörigen ebenso wie die Pflegekräfte entlasten, Bürokratie abbauen und gleichzeitig die Finanzierung der Pflegekasse zukunftsfest machen. Ich möchte in Berlin die Weichen stellen, so dass wir hier vor Ort den demografischen Wandel besser gestalten können.“
Als ersten Schritt nennt der Abgeordnete mehr Betreuungskräfte, die sich zusätzlich zu den Angehörigen und vorhandenen Fachkräften um pflegebedürftige Menschen kümmern sollen. Dazu kämen kurzfristige Leistungsverbesserungen. Der zweite Schritt wird nach Rüddels Worten der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff sein, durch den Demenzkranke und ihre Angehörigen endlich angemessene Leistungen erhalten sollen.
„Zudem muss in Zukunft gute Versorgung wichtiger sein als übertriebene Kontrolle. Meine persönliche Zielmarke lautet: halb soviel Bürokratie und stattdessen möglichst doppelt soviel Zeit für die Zuwendung.“
Künftig müsse Beruf und Pflege noch besser vereinbar sein: „Wer Angehörige pflegt, leistet einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Dies muss unterstützt werden, indem die Regelungen zur Pflegezeit und Familienpflegezeit mit einem Rechtsanspruch verbunden werden und die Pflege eines Angehörigen künftig verstärkt bei der Rente berücksichtigt wird“, so der Abgeordnete.
Von 2015 an sollten 0,1 Prozent des Pflegebeitrags zum Aufbau einer Rücklage verwandt werden. „Mit diesem Pflege-Vorsorgefonds vermeiden wir stark steigende Beiträge in Zukunft und stellen sicher, dass künftige Generationen nicht überfordert werden“, ergänzte Rüddel.
Es bleibe aber dabei, dass die Pflegeversicherung immer nur einen Teil der Kosten abdecken könne. Deshalb begrüßt er ausdrücklich, dass die im Vorjahr eingeführte staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung von den Menschen so gut angenommen werde.