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Nachricht vom 17.07.2013    

Kreisverwaltung sah bei Schweiz-Kredit keinen Anlass einzugreifen

Die öffentlich gemachte Forderung der CDU in Bad Hönningen an den Landrat, eine Stellungnahme zum Schweiz-Kredit der Verbandsgemeindeverwaltung abzugeben (Bericht im NR-Kurier), wird wohl unbeantwortet bleiben. Bereits am 24. Juni hatte die Kreisverwaltung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Hönningen mitgeteilt, dass es aus Sicht der Kommunalaufsicht zu keiner Zeit Handlungsbedarf gab.

Die Kreisverwaltung hat sich zu dem umstrittenen Schweiz-Kredit der Verbandsgemeinde Bad Hönningen in einem Brief an die VG-Verwaltung geäußert. Weitere Stellungnahmen, wie von der CDU Bad Hönningen gefordert, wird es nicht geben.

In der VG-Ratssitzung am 13. Juni hatten die Fraktionen in Bad Hönningen einem gemeinsamen Antrag zugestimmt, wonach der Landrat bzw. die Kreisverwaltung in ihrer Funktion als Kommunalaufsicht eine Stellungnahme abgeben sollten zu dem umstrittenen und mittlerweile für die VG Bad Hönningen teueren Kredit bei einer Bank in der Schweiz. Dort hat sich die Verbandsgemeinde Bad Hönningen 8,9 Millionen Schweizer Franken (7,2 Millionen Euro) geliehen.

Konkret sollte sich – so war der Wunsch des Verbandsgemeinderats - Landrat Rainer Kaul zum Kommunalbericht des Landesrechnungshofs zu Fremdwährungskrediten äußern. Auf diese Aufforderung hin schrieb die Kreisverwaltung der Verwaltung in Bad Hönningen am 24. Juni einen Brief mit folgendem Inhalt:

„Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrem o. a. Schreiben hatten Sie uns unter Übersendung eines Auszuges aus der Niederschrift über die Beratung und Beschlussfassung zu TOP 1 (Kreditmonitoring) der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 13.06.2013 informiert.

Zu dem hiermit verbundenen Antrag nehmen wir wunschgemäß nachfolgend Stellung:

Kredite zur Liquiditätssicherung (§ 105) bedürfen, anders als dies die Gemeindeordnung für Investitionskredite (§ 103) geregelt hat, keiner kommunalaufsichtlichen Genehmigung.
Die Bewirtschaftung des in den jeweiligen Haushaltsatzungen festzulegenden Höchstbetrages erfolgt durch die Verbandsgemeindeverwaltung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung.



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Im Zuge der angestrebten Abwicklung des Fremdwährungsdarlehens hatten wir Ihnen bekanntlich auf Nachfrage mitgeteilt, dass gegen die vor der Ratssitzung am 14.05.2013 zur Abstimmung vorgetragenen Alternativen keine kommunalaufsichtlichen Bedenken erhoben werden.

Zu den mit dem Fremdwährungsgeschäft verbundenen Rechtsfragen hatte bekanntlich das ISIM, dem auch die Funktion als oberste Kommunalaufsicht obliegt, aufgrund einer kleinen Anfrage Stellung genommen (Drucksache 16/2106 vom 06.03.2013). Weitere Ausführungen hierzu erübrigen sich somit.“

Zumindest die Frage der CDU Bad Hönningen nach der Rechtmäßigkeit der Verlängerung des Schweiz-Kredits müsste aber mit diesem Schreiben der Kreisverwaltung beantwortet sein. Denn dort heißt es, dass gegen die verschiedenen Alternativen, die dem VG-Rat bei der Frage der Abwicklung bzw. Verlängerung des Schweiz-Kredits zur Verfügung standen, keine kommunalaufsichtlichen Bedenken bestanden. Holger Kern


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