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Nachricht vom 28.08.2012    

Ortsumgehung Rengsdorf: Wann geht es weiter?

Der Bieterstreit ist beim OLG Koblenz anhängig – Ausgang und Zeitpunkt des Weiterbaus ungewiss

Rengsdorf. Der Weiterbau der Ortsumgehungsstraße Rengsdorf liegt derzeit auf Eis, weil es einen Bieterstreit gibt. Der Streit ist aktuell beim Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz anhängig (NR-Kurier berichtete). Viele Bürger aus der Region interessiert es, wie es weitergeht. In Oberhonnefeld-Gierend wohnt Rechtsanwalt Oliver Weihrauch, dessen Tätigkeitsschwerpunkt das Vergaberecht ist.

Zeitpunkt des Weiterbaues der Umgehungsstraße B256 ungewiss. Foto: Wolfgang Tischler

Der NR-Kurier hat sich mit Oliver Weihrauch unterhalten. Das jetzt geltende EU-Vergaberecht wurde 1994 eingeführt und zuletzt im Jahre 2002 wesentlich geändert. Es greift bei einer Losgröße von einer Million Euro, wenn die Auftragsgesamtgröße fünf Millionen Euro überschreitet. Dies ist bei der Ortsumgehung in Rengsdorf der Fall.

Das Ziel dieser Verordnung ist laut Oliver Weihrauch die Gleichbehandlung aller Bieter und die Transparenz des Verfahrens. Die Ausschreibung muss so klar gefasst sein, dass alle Bieter die Ausschreibung gleich verstehen müssen. Ein weiteres Ziel ist der wirtschaftliche Umgang mit öffentlichen Mitteln und ein effektiver Rechtsschutz.

Im Fall Rengsdorf rügte der unterlegene Bieter Vergabefehler. Dies ist sein gutes Recht. Der Fall kam vor die Vergabekammer. Dies ist eine gerichtsähnliche Instanz, die mit zwei Volljuristen und einem ehrenamtlichen Beisitzer mit vertieften Vergabekenntnissen besetzt ist. Das dortige Verfahren, wie bei einem ordentlichen Gericht, sollte innerhalb von fünf Wochen abgeschlossen sein. Nach der Entscheidung der Vergabekammer hat die unterlegende Partei zwei Wochen Zeit beim OLG Revision zu beantragen. Dies ist im vorliegenden Fall der Umgehungsstraße B 256 erfolgt.

Die Gesetzeslage sieht vor, dass das OLG innerhalb von fünf Wochen entscheiden soll. Fristenverlängerungen sind aber möglich und üblich, wenn der Rechtstreit komplex ist. Nach einer Entscheidung des OLG, die in dem laufenden Verfahren noch aussteht, gibt es außer beim Europäischen Gerichtshof keine Rechtsmittel mehr.



Wie die Entscheidung des OLG ausfällt ist derzeit völlig offen und nicht vorhersehbar. Es gibt verschiedenste Möglichkeiten, je nach dem, was das Gericht an Vergabefehlern feststellt oder rügt. Der beste Fall wäre eine klare Entscheidung zu Gunsten eines Bieters und der Weiterarbeit steht dann nichts mehr im Wege. Der ungünstige Fall wäre, dass die Ausschreibung komplett von Anfang an neu gemacht werden muss.

Rechtsanwalt Oliver Weihrauch betonte aus seiner Erfahrung heraus, dass es „nicht unüblich ist, dass es bei größeren Objekten ein Nachprüfungsverfahren gibt“.

Fest steht aber bereits jetzt, dass die Umgehungsstraße durch dieses Verfahren teurer wird. Allein durch die Bauzeitverschiebung kann die künftige ausführende Firma Mehrkosten geltend machen. Die derzeitige Baustellensicherung muss auf jeden Fall durch die eingetretene Bauzeitenverlängerung länger vorgehalten werden. Verfahrenskosten können auf den Landesbetrieb Mobilität zu kommen. Es bleibt zu hoffen, dass es bald zu einer günstigen Entscheidung für den Ort Rengsdorf kommt, damit der Verkehr aus dem Ort herauskommt. Wolfgang Tischler


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